Lexikonartikel: Königtum

Königtum

Der König hatte im mittelalterlichen Verfassungsgefüge eine entscheidende Rolle inne. Entstanden aus dem Heerkönigtum der Völkerwanderungszeit, trug das fränkische Königtum der Merowinger und Karolinger entscheidend zur Ausformung des mittelalterlichen Europas bei. Das ottonische und salische Königtum war, verbunden mit dem Kaisertum, theokratisch ausgerichtet, der König stand der ottonisch-salischen Reichskirche vor. Der Investiturstreit (1075-1122) leitete dann zum spätmittelalterlichen deutschen König- und Kaisertum über, dessen Vertreter durch Wahl bestimmt wurden und das bis zum 14. Jahrhundert in Auseinandersetzungen mit dem Papsttum verwickelt war. Parallel zu dieser Entwicklung erfolgte in nachstaufischer Zeit, gerade auch während des Interregnums (1245/56-1273), ein substantieller Verlust an Herrschaftsrechten. So blieben die Einwirkungen des Königtums auf die Schwarzwaldregion zu allen Zeiten des Mittelalters eher gering, sieht man einmal ab von den königlichen Privilegierungen für einige Schwarzwaldklöster (Reichsbindung) oder von dem Status der Mönchsgemeinschaft Gengenbach als Reichskloster.

LexMA 5, Sp.1298-1309; RI.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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