Lexikonartikel: Patronat

Patronat

Patronat bedeutet die Summe von Rechten und Pflichten, die dem Stifter einer Kirche und seinen Rechtsnachfolgern zukommen. Im späteren Mittelalter war mit dem Patronat das Recht der Präsentation eines geeigneten Kandidaten für die Besetzung des Kirchenamtes verbunden, weiter Ehrenrechte und ein Kontrollrecht über das Kirchenvermögen. Der Patron hatte für Bau und Instandhaltung der Kirche zu sorgen.

LexMA 6, Sp.1808ff; Schwaiger, Mönchtum, S.350.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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