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(Geschichts-) Quellen

[Quellen]

(Düsseldorf-) Gerresheim: Urkundendatierungen u.a.

Die Geschichte Gerresheims reicht mindestens ins 9. Jahrhundert zurück, die Gerresheimer Frauengemeinschaft ist eine Stiftung des letzten Drittels des 9. Jahrhunderts. Neben dem Frauenstift, begabt mit Markt und Zoll (977), entstand der Ort Gerresheim, der sich im 13./14. Jahrhundert zur Stadt entwickeln sollte (Stadterhebung 1368). Im späten Mittelalter war Gerresheim, Stift und Stadt, Teil des Territoriums der Grafen und Herzöge von Berg. Bedeutende Äbtissinnen des Gerresheimer Frauenstifts waren: Theophanu (1039-1058, auch Äbtissin von Essen), Hadwig von Wied (1150/51 und später, auch Äbtissin von Essen), Guda (ca.1212-1232), unter der ein Heberegister der geistlichen Grundherrschaft angelegt wurde, Kunigunde von Berg (1311-ca.1325, danach Äbtissin von Essen), Anna von Tecklenburg (1472-1522). Die hoch- und spätmittelalterliche Geschichte der Gerresheimer Frauengemeinschaft umfasste dann die Blütezeit der Kommunität, erkennbar u.a. an den Diplomen deutscher Herrscher für das Stift (977, 1019, 1292) oder an den Papstbriefen zum 1. und 2. Gerresheimer Äbtissinnenstreit (1200/02 und 1327/32). Doch machten sich grundlegende Veränderungen im Hochmittelalter bemerkbar. Diese beziehen sich auf die Verhältnisse in der stiftischen Grundherrschaft und auf die Entwicklung des Ortes Gerresheim hin zur spätmittelalterlichen Stadt. Seit dem 14./15. Jahrhundert dominierte dann in der Gerresheimer Geschichte die Stadt gegenüber der geistlichen Kommmunität, wie die Streitigkeiten hinsichtlich der Stadtbefestigung (1392) zeigen. Das späte Mittelalter offenbart schließlich die Topografie Gerresheims: die ?Kirchenlandschaft? (Stifts- und Pfarrkirche, Beginenkonvent), Häuser und Gebäude (Häuserliste von kurz nach 1336), Straßen und Wege (Neusser, Kölner, Viehstraße, Steinweg), Stadtbefestigung, Gerichtslöwe.

Königsurkunden: Gegeben an den 2. Iden des April im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 976 [977], Indiktion 4 [5], im 16. Jahr des Königtums Ottos, im 10. des Kaisertums; geschehen zu Ingelheim. [977 April 12] - Gegeben an den 5. Iden des Juli, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1019, im 17. Jahr des regierenden Herrn Heinrich, des erhabenen Kaisers, im 6. Jahr des Kaisertums; geschehen zu Köln; selig und amen. [1019 Juli 11] - Gegeben zu Köln, an den 7. Kalenden des Oktober, Indiktion 6, im Jahr 1292, das ist im ersten Jahr unseres Königtums. [1292 September 24]. (MGH DOII, DHII; NrhUB).

Papsturkunden: Gegeben im Lateran, an den 6. Kalenden des Juli. [1202 Juni 26] ? Gegeben im Priorat Grozeau bei Malaucene in der Diözese Vaison, an den 18. Kalenden des September im sechsten Jahr [des Pontifikats]. [1311 August 15] - Gegeben zu Avignon, an den 4. Iden des Januar im elften Jahr [des Pontifikats]. [1327 Januar 10]. (PL 214; SAUERLAND, Urkunden und Regesten).

Privaturkunden: Öffentlich geschehen in Gerresheim am Vortag der Nonen des Februar, im 6. Jahr des Königs Ludwig, zur Zeit des Erzbischofs Hermann und der Äbtissin Lantswind; selig im Namen des Herrn. [(905/06) Februar 4] - Öffentlich geschehen zu Gerresheim, am Tag der Iden des August, im 1. Jahr des erlauchtesten Königs Karl. [(912) August 13] - Öffentlich geschehen in der Stadt Köln während der Regierungszeit der allerchristlichsten Könige Karl und Heinrich, Indiktion 10, an den 3. Iden des August; selig in Gottes Namen. [922 August 11] - Geschehen ist dies öffentlich in der Kirche der schon erwähnten heiligen Jungfrauen am Tag der 4. Kalenden des Juni, im Jahr nach Fleischwerdung unseres Herrn Jesus Christus 950, auch im 15. Jahr des unüberwindlichsten Königs Otto, Indiktion 8. [950 Mai 29] ? Geschehen am vorgenannten Ort, an den 4. Nonen des Januar, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 970, Indiktion 13, im 35. Regierungsjahr des frommen Otto, im 9. seines Kaisertums; im Namen des Herrn. [970 Januar 2] - Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1106 [1107], Indiktion 15, an den 5. Iden des Januar. Im 2. Jahr des Königtums König Heinrichs [V.], erlangt von Heizzecha, der Äbtissin zu dieser Zeit in Gerresheim und bei den heiligen Jungfrauen Kölns. [(1107) Januar 9] - Geschehen ist dies zu Trier, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1217, an den 7. Kalenden des Mai, im fünften Jahr unseres Pontifikats. [1217 April 25] - Gegeben und geschehen an den Iden des Juni im Jahr des Herrn 1300 zwei. [1302] - Gegeben im Jahr des Herrn 1322, am Tag nach [dem Festtag] der heiligen Maria Magdalena. [1322 Juli 23] - Dieser Brief wurde ausgestellt im Jahre unseres Herrn, da man schreibt 1348 Jahre, auf Unserer Lieben Frauen Tag, wenn man die Kerzen weiht, der purificatio genannt wird. [1348 Februar 2] - [...] im Jahr unseres Herrn, da man schreibt tausenddreihundertachtundsechzig, am zweiten Sonntag der Fastenzeit, zu Reminscere. [1368 März 5]. (HARLESS, Urkunden; NrhUB; RhUB).

Liturgischer Ordo: Am Karfreitag wird zu keiner Stunde offen gesungen. Zur sechsten Stunde legt der Kanoniker, der Wochendienst hat, das Chorhemd und darüber das Gewand an, stellt sich als Vorleser an das Pult vor dem Hochaltar und beginnt die Prophezeiung ohne Titel mit erhobener Stimme. [...] An den Vigilien des Osterfests wird zuvor die Kerze gesegnet, die Litanei im Chor gesprochen. Danach - schon zur sechsten Stunde - legt der Kanoniker, der für den Wochendienst zuständig ist, den purpurnen Mantel an, stellt sich an das Pult vor dem Hochaltar und [...] Am heiligen Ostertag werden die Reliquien ohne den Kelch und die Fahnen herumgetragen. - Wenn das Fest des heiligen Markus [25.4.] in die Osterwoche oder auf irgendeinen Sonntag fällt, werden die Reliquien und unser Schutzherr mit dem Kelch und den Fahnen unter demselben Gesang und auf demselben Weg wie an der Osteroktav herumgetragen. Wenn aber das vorgenannte Fest auf einen anderen Tag fällt, muss dies gemäß dieser Ordnung gemacht werden: Der ganze Konvent, sowohl die Herren als auch die Damen, erscheint an dem Tag in schwarzen Gewändern, und die Prozession geht mit den Reliquien, die an den Bittagen herumgetragen werden, mit demselben Gesang, der an Bittagen gesungen wird, durch das Paradies und geht bis zum Kreuzweg bei Puddel [nordöstlich von Gerresheim]. Dann kehren sie um und treten beim Hof, der Viehof genannt wird, ein; und so umrunden sie über eine große Wegstrecke den Markt bis zur Mühle. Und dort benutzen sie nach einer eisernen Pforte geradeaus einen Fußweg und betreten die Kirche des heiligen Gerrich, wobei sie dies singen, was geschrieben steht. Danach macht sich der Kanoniker, der Wochendienst hat, bereit. Sind die Gebete und anderes zu Ende, singt der Konvent in der Hochmesse. An montäglichen Bittagen wird am Ende geläutet, an Sonntagen auch gesungen. Dann singen die Geistlichen in der Messe vor dem Hochaltar. Danach [führt] der Konvent eine Messe für die Toten [durch]. Ist sie beendet, wird geläutet und gesungen zur dritten und sechsten Stunde. Dazwischen kommt der Konvent zusammen und das ganze Volk, und den Kelch, die Kreuze und die Fahnen heben sie empor und gehen durch das Paradies hinaus. An jenen drei Tagen erscheinen die (Stifts-) Damen in schwarzen Gewändern und die Geistlichen in schwarzen Mänteln. Am ersten Tag gehen sie nach [Düsseldorf-] Hubbelrath und singen die Litanei und anderes, was geschrieben steht. Und dort singen der Kanoniker im Wochendienst und der ganze Konvent die Hochmesse "Er hörte vom Tempel". Ist die Messe beendet, tragen jene aus [Düsseldorf-] Eller die Reliquien, Bücher und alles, was dorthin gebracht worden ist, zurück. Wenn aber etwas auf dem Rückweg verlorengeht, geben sie dafür Rechenschaft. Die (Stifts-) Damen frühstücken aber. Und dort bedient den einen Chor der Meier mit vier Schüsseln, die jeweils acht Eier und einen Käse haben, und den anderen Chor mit vier Wecken im Wert von je vier Hellern. Und zwei, den vorhergehenden Schüsseln gleiche Schalen und zwei Wecken bekommen die Kellnerinnen, die während der Messe frühstücken, weil sie nach der Messe den Konvent bedienen. Die Geistlichen aber erhalten kein Mahl der Barmherzigkeit an jenen zwei Tagen. In früherer Zeit hat die Herrin Guda, die ehrwürdige Äbtissin zu Gerresheim, begründet, dass die Kanoniker an jenen Tagen fasten, und bestimmt, dass auf ewig von den Einkünften des Hauses, das Gewandhaus heißt und das sie gegen Geld erworben hat, montags für vier Kanoniker zwei Schalen wie die vorhergehenden und vier Wecken wie die anderen zu geben sind. Sie bestimmte, dass die (Stifts-) Damen des ersten Chors drei Wecken und die des zweiten Chors drei bekommen, weil es ihnen an Brot mangelt, die Kellnerinnen aber zwei. Für den Dienstag bestimmte die Herrin, Äbtissin G[uda], ebensoviel. Woraus unser Herr Jesus Christus durch seine große Barmherzigkeit, weil jener fromm und barmherzig ist, gewürdigt wird, die Seele von den körperlichen Dingen auszuschließen, damit diese es verdient, mit den Engeln Gottes in den himmlischen Reichen zu herrschen. Dieser, der lebt, ist würdig voranzustehen, und Gott regiert im Zeitalter der Zeitalter. Amen. ? Am Montag nach der Pfingstoktav müssen dann alle (Stifts-) Damen zur Matutin gemeinsam im Schlafraum sein. - Vom Sonntag nach der Pfingstoktav bis zum Advent stimmt bei der Besprengung mit Wasser der Kanoniker, der Wochendienst hat, mit tiefer Stimme das Lied "Besprenge mich, Herr" mit dem Vers "Herrlichkeit des Vaters" an und wiederholt dies. [...] Am zweiten Sonntag wird im Ausgang "Segne uns, Herr" gesungen und [dies geschieht] so bis zum Advent. Es ist [wichtig] zu wissen, dass, wenn an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch irgendein Fest geschieht, an dem vorhergehenden Sonntag beim Eintritt in das Stift für das Fest eine Rede oder ein Lied mit dem Sammelgebet gesprochen wird. Vom Sonntag Misericordia bis zum Freitag vor der Kreuzerhebung [14.9.] begeht der Konvent an jedem Freitag die Messe für die Toten in der Kapelle des heiligen Gerrich und den Gottesdienst, der [Gottesdienst] des Heiligen genannt wird. Es ist [wichtig] zu wissen, dass die übrigen Feste zwischen Ostern und Pfingsten nichts Eigenes [an Liturgie] haben, wenn es ein Märtyrer ist, es sei denn das Lied vom heiligen Georg [23.4.] sowie die dritte Rede "Die Töchter Jerusalems werden", wenn es das Fest eines Apostels oder der Apostel ist, außer am Tag des heiligen Markus, und wenn es ein Fest von Märtyrern oder Bekennern ist, außer [das Fest] des heiligen Gordian und Epimachus [10.5.]. Am Fest des heiligen Johannes des Täufers [24.6.] findet die Weihe im Chor der (Stifts-) Damen statt. Auch ist es Gewohnheit, dass die Damen am Fest singen und die Geistlichen bei der Weihe. Am Ende der Vesper feiern der Pfarrer der (Stifts-) Damen und die Kanoniker mit den übrigen die Vesperstunden der Weihe, die Komplet und am heiligen Tag die Matutin und die Messe. Es ist [wichtig] zu wissen, dass die Oktav unserer Gottesmutter [22.8.] mit Würde abzuhalten ist und am gottergebensten; aber wir können an diesem Ort wegen der Oktav unseres Schutzherrn dies nicht tun außer am letzten [Tag des Monats] und an diesem Tag im Oktober. Es müssen sowohl die Gegenwärtigen als auch die Zukünftigen wissen, dass eine gute und ehrenvolle Gewohnheit an unserem Ort von alters her eingerichtet und bis jetzt befolgt wird, nämlich dass die Kanoniker von der Rheininsel oder Kaiserswerth beim Fest unseres heiligen Schutzherrn, des Märtyrers Hippolyt [13.8.] dabei sind. Seinem Meier kommt es zu, im Haus unseres Pfarrers oder wo auch immer diese reichlich zu bedienen. [...] [ca.1212-1232]. (KESSEL, Gerrich).

Memorienverzeichnis: 7. Iden des Januar [7.1.]. Es starb die Dechantin Agnes, die 3 Schillinge stiftete, zu zahlen vom Haus Gobelins, des Sohnes des Pfarrers. Ebenso am selben Tag [das Jahrgedächtnis] der Äbtissin Geva, die für die Lebenden 4 Schillinge von Gütern in Vogelsang stiftete. Es starb die Äbtissin Mathilde. [...] 5. Iden des Januar [9.1.]. Jahrgedächtnis des Grafen Adolf [VI.] von Berg [eigentlich: 13.1.] 2. Iden des Januar [12.1]. [Tag] des Bekenners Hylarius. Jahrgedächtnis der Äbtissin Gertrudis [I.]. 3 Scheffel Weizen für die Lebenden. [...] 2. Kalenden des Februar [31.1.]. Es starb die Äbtissin Helewegis. [14. Jahrhundert, 2. Hälfte]. (HARLESS, Nekrologien).

Heberegister: Es sei der gesamten Bruderschaft unseres Konvents in Gerresheim bekanntgemacht, daß die Herrin Guda, die ehrwürdige Äbtissin, veranlasst hat, die Abgaben unserer Kirche aufzuschreiben, damit sie nicht der Vergessenheit anheimfallen. Vier Leistungen im Jahr dienen den Klerikern und den (Stifts-) Damen, [und zwar] am Geburtstag des Herrn [25.12.], am Tag der Weihe unseres Stifts [29.9.], am heiligen Tag des Osterfestes, am Tag des heiligen Märtyrers Hippolyt [13.8.]. [um 1220]. (HARLESS, Heberegister). [Buhlmann]

HARLESS, W., Nekrologien des Stiftes Gerresheim und des Klosters Kentrop, in: LacArch 6 (1868), S.85-110; HARLESS, W., Heberegister des Stiftes Gerresheim, in: LacArch 6 (1868), S.111-144; HARLESS, W., Urkunden des Stiftes und der Stadt Gerresheim, in: ZBGV 6 (1869), S.77-95; KESSEL, J.H., Der selige Gerrich (Stifter der Abtei Gerresheim). Ein Beitrag zur Gründungsgeschichte des Christenthums im Bergischen Lande, Düsseldorf 1877; MGH = Monumenta Germaniae Historica: D = Diplomata: Urkunden DHII = Heinrich II., DOII = Otto II.; LacArch = LACOMBLET, T., Archiv für die Geschichte des Niederrheins, Bd.6, hg. v. W. HARLESS, Düsseldorf 1868; NrhUB = LACOMBLET, T., Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, 4 Bde., 1840-1858, Ndr Aalen 1960; RhUB = WISPLINGHOFF, E. (Bearb.), Rheinisches Urkundenbuch. Ältere Urkunden bis 1100 (= PubllGesRheinGkde LVII), Bd.2: Elten - Köln, St. Ursula, Düsseldorf 1994; SAUERLAND, H.V. (Hg.), Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem vatikanischen Archiv (= PubllGesRheinGkde XXIII), 7 Bde., Bonn 1902-1913

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