Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

(1100):

Urkunde des Kaiserswerther Pfalzstifts - Vermehrung der Weißbrotpräbende

Dass trotz der königlichen Schenkungen die wirtschaftliche Lage des Kaiserswerther Stifts schwierig blieb, zeigt die nachstehende Vereinbarung über die Einführung von Weißbrotrationen. Detailliert sind Fälligkeit und Umfang der von den einzelnen Gütern bezogenen Abgaben ausgewiesen. Die genannten 40 Orte enthüllen sowohl relativ geschlossenen Stiftsbesitz als auch Streubesitz in der links- und rechtsrheinischen Umgebung Kaiserswerths; zur Grundherrschaft gehörten noch die hier nicht erwähnten Güter in Kamp und Rheinbrohl am Mittelrhein. Die Weißbrotrationen waren für 44 Kanoniker ausgelegt, ein Hinweis auf die Größe des Kaiserswerther Pfalzstifts.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Es sei allen Anwesenden und ebenso den Nachfolgenden bekannt gemacht, dass die Gemeinschaft der Brüder von Kaiserswerth aus Mangel an Nahrung und wegen der größten Knappheit von Brot unter großer Zustimmung und gemeinsamem Lob der mitberatenden Gläubigen und der geistlichen Würdenträger gelobt und beschlossen hat, dass aus den in gewissen Zeiträumen anfallenden Almosen und Abgaben an einzelnen Tagen des Jahres Weizenbrot ausgegeben wird, und zwar in einer Menge von 10 Schoppen [Getreide], geteilt in 44 Teile, außer an den (Wochen-) Tagen und Festtagen, die zur bisherigen Getreideverteilung gehören. Wenn jemals aber Gott durch seine freigebige Güte sich entschließt, gegebenenfalls [die Gaben] zu vermehren, dann wird den Brüdern auch die Brotration vergrößert, damit jenen und ihren Würdenträgern dann das [hier] Beschlossene zukommt und allen vom Größten zum Kleinsten der gleiche Anteil zugeteilt wird. Und damit wir dies mit Abstattung von Dank und brüderlicher Sorge ohne Gefahr empfangen können, haben wir mit der täglichen Ration die täglichen Gebete beschlossen, so dass wir und unsere Nachfolger an solchen Tagen, an denen wir die erwähnte Ration bekommen, in einzelnen Gottesdiensten einen Bußpsalm für die toten Brüder, die übrigen Gläubigen und unsere Amtsvorgänger, die uns die erwähnten Almosen gespendet haben, gemeinsam mit allen Brüdern singen und mit vollem Gefühl des Herzens für die Ruhe der genannten Gläubigen beten, damit in uns erfüllt sind [die Gebete]: "Dass wir gemeinsam sind in Speise und Arbeit" und: "Betet für den Unbesiegten, auf dass ihr gerettet werdet" und zu der Matutin: "Lasse dich nicht von der Wut beherrschen" und zu der Prim: "Die Seligen" und so weiter nach der Ordnung, damit Tag um Tag gemäß kanonischem Vorbild Gott siebenmal mit Lob geschmückt und gut geheißen wird und so für die Toten das Gebet am siebten Tag hinausgeht. Wenn aber ein Proviantmeister nicht mit seiner Arbeit nachkommt, sich mehr um das Zusammenraffen sorgt als um den Nutzen der Brüder und von der genannten Spende manches wegnehmen und vermindern will, so soll er die Buße für das Vergehen auf sich nehmen und von Gott die Vergebung, und seine Brüder nehmen ihn auf und vollenden ohne jeden Widerspruch das, was diesbezüglich in ihrem Belieben steht und als nützlich angesehen wird. Und damit dieses gemäß dem Beschluss und der Wahl der Brüder fest und unverbrüchlich besteht und bleibt, haben wir es für nützlich erachtet, dazuzuschreiben, an welchen Orten die besagte Spende und wieviel an den einzelnen Festtagen zusammenkommt, nämlich: Am Geburtstag Johannes des Täufers [24.6.] in Borschemich 23 Schillinge und 2 Pfennige mit einem Silberling den Brüdern, ihrem Verwalter 12 Pfennige. In [Mülheim-] Styrum 16 Schillinge mit drei Pfennigen den Brüdern und 5 Pfennige dem Verwalter. Am Geburtstag der heiligen Jungfrau Maria [8.9.] in [Neuss-] Büderich 7 Schillinge den Brüdern und 3 Pfennige dem Verwalter. In Turren den Brüdern 10 Schillinge. In [Krefeld-] Strümp 7 Schillinge und 6 Pfennige den Brüdern und vier Pfennige dem Zuteiler. In Niel 2 Pfennige. In Ilverich 2 Schillinge und einen Pfennig den Brüdern. In [Krefeld-] Lank 10 Pfennige. In [Krefeld-] Latum 30 Pfennige den Brüdern und einen dem Provisor. In [Krefeld-] Linn vier Silberlinge den Brüdern. In Lullingen zwei Unzen. In [Duisburg-] Mündelheim 20 Pfennige den Brüdern, einen Pfennig dem Verwalter. In [Duisburg-] Serm 6 Pfennige. In [Düsseldorf-] Holzheim 15 Pfennige. [Lücke] In [Düsseldorf-] Einbrungen 3 Schillinge und einen Pfennig den Brüdern und einen Pfennig dem Zuteiler. In Rinthusen [abgegangen, bei Kaiserswerth] vom Besitz, der Hamacker genannt wird, einen Silberling. In [Düsseldorf-] Holthausen 6 Pfennige. In [Ratingen-] Eckamp 30 Pfennige den Brüdern und einen Pfennig dem Verwalter. In [Düsseldorf-] Leuchtenberg 4 Pfennige. In [Düsseldorf-] Stockum 6 Schillinge den Brüdern, 2 Pfennige und einen Silberling dem Hausverwalter. In [Düsseldorf-] Derendorf 30 Pfennige den Brüdern und einen Silberling dem Hausverwalter. In [Düsseldorf-] Golzheim 5 Schillinge den Brüdern und einen Pfennig dem Zuteiler. In Wülfrath ein Pfund und 6 Schillinge. Zum Fest des heiligen Lambertus [17.9.] in Holthausen von dem Gut, das Calverpash genannt wird, 2 Pfennige. In [Ratingen-Homberg-] Meiersberg 18 Pfennige, von dem Allod, das Bracht genannt wird, 6 Pfennige. In Rützkausen [zwischen Velbert und Wülfrath] 30 Pfennige den Brüdern, einen Silberling dem Provisor. In [Haan-] Gruiten 5 Schillinge und 1 Pfennig dem Verwalter und dort in Bruchhausen 30 Pfennige den Brüdern, 1 Silberling dem Hausverwalter. Zum Fest Allerheiligen [1.11.] in [Mettmann-] Metzkausen 22 Pfennige. In [Mülheim-] Menden dasselbe. Zur Feier des heiligen Martin [11.11.] in Styrum 20 Pfennige. In Heltorf [bei Düsseldorf-Angermund] 30 Pfennige (und einen Silberling). Zum Fest des heiligen Andreas [30.11.] in Borschemich 25 Schillinge und 3 Silberlinge den Brüdern und 12 Pfennige dem Hausverwalter. Im Ort, der Glehn genannt wird, einen Silberling. In Turren 4 Schalen Weizen. In Latum 4 Schillinge und 2 Pfennige den Brüdern und einen Pfennig dem Verwalter. In Rinhusen 30 Pfennige den Brüdern, 1 Silberling dem Hausverwalter. In Heltorf 6 (und 4) Pfennige. Zum Fest unseres heiligen Patrons Suitbert [1.3.] in Danne 1 Silberling, in Huphem 4 Silberlinge, in Leuchtmar [Düsseldorf-Leuchtenberg] 10 Pfennige, in Stockum 14 Pfennige, in Wickenscheid [unbekannt bei Düsseldorf] 6 Pfennige, in [Düsseldorf-] Zeppenheim 30 Pfennige, in Turren 2 Schillinge, in Strümp 18 Pfennige, in Schmitthausen [in Düsseldorf-Unterrath] 6 Pfennige, in Heltorf 1 Silberling, in Linnep 1 Silberling. (In [Langenfeld-] Richrath 12 Pfennige.) Zum Fest des heiligen Thomas [21.12.] in Schmitthausen 10 Pfennige. Am Fest der Reinigung der heiligen Maria [2.2.] in Styrum 16 Schillinge mit drei Pfennigen den Brüdern und 5 Pfennige dem Hausverwalter. An den 16. Kalenden des März [14.2.] in Borschemich 7 Schillinge. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde aus der Zeit zwischen 1090 und 1120, unbesiegelt; Pergament. - NrhUB I 257; UB Kw 10.