Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1452 März 18, Frankfurt a.M.:

Ablassurkunde des Kardinals Nikolaus von Kues für die Kaiserswerther Marienkapelle

Kardinal Nikolaus von Kues (*1401-†1464) verleiht für die vielbesuchte 'Salve Regina'-Andacht in der Marienkapelle zu Kaiserswerth an Weihnachten, Beschneidung, Epiphanie, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, an Mariä Geburt, Reinigung, Verkündigung, Heimsuchung, Empfängnis, Himmelfahrt, am Geburtstag Johannes' des Täufers, an Peter und Paul, Kirchweih, den Patronatsfesten, an Allerheiligen und allen Sonntagen der Fastenzeit denjenigen, die der Vesper und der Antiphon reumütig und andächtig beigewohnt und für den Bau der Kirche und die Vermehrung und Wiederherstellung ihres Zierrats beigetragen haben, 100 Tage Ablass.

Nikolaus, durch göttliche Barmherzigkeit Kardinalpriester der hochheiligen römischen Kirche, der Titelkirche des heiligen Petrus zu den Ketten und Legat des apostolischen Stuhles für Deutschland und nicht wenige andere Königreiche, allen und jedem Getreuen Christi ewiges Heil im Herrn. Weil wir in frommer Erwägung forschend untersuchen die überragenden Zeichen der Verdienste, durch die sich die Königin der Himmel, die Jungfrau und Gottesmutter, der Welt als eine ruhmreiche Vorsteherin des Himmels wie der Morgenstern offenbart, weil wir auch in den Tiefen unseres Geistes hin und her überlegen, dass sie als Mutter der Barmherzigkeit, der Gnade und Güte, als Freundin des Menschengeschlechts, geschäftige Trösterin, Bittstellerin und Wächterin vermittelt beim König, den sie gebar, ist es angemessen, ja notwendig, wie wir meinen, dass wir die Kirchen, die zu Ehren ihres ruhmreichen Namens und der anderen Heiligen geweiht sind, durch Gunst erweisende Zusagen der Vergebung fördern und mit den Vergaben von Ablässen schmücken. Weil daher, wie wir vernommen haben, an der Stiftskirche des heiligen Suitbert in Kaiserswerth in der Kölner Diözese der Brauch herrscht, während der ersten und zweiten Vesper an jedem Festtag der seligen Jungfrau Maria und an jedem Tag während der Fastenzeit in ihrer Kapelle, die innerhalb der besagten Kirche liegt, und nicht zuletzt während der zweiten Vesper an allen üblichen höchsten Feiertagen dort zu feiern, wobei gewöhnlicherweise die Antiphon 'Salve Regina' zu Ehren und zum Lob der ruhmvollen Jungfrau Maria gesungen wird, und weil wegen der Verehrung eine große Menge Volk zusammenströmt, begehren wir, die Andacht der frommen Leute zu belohnen. Und damit die Verehrung durch diese wächst und sich vergrößert, vertrauen wir auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und auf die Verdienste und die Bedeutung seiner seligen Apostel Petrus und Paulus und erlassen barmherzig im Herrn allen wahrhaft Bußfertigen und Beichtenden, die wann auch immer an den Festtagen der Geburt, Beschneidung, Erscheinung, Auferstehung, Himmelfahrt und Fronleichnam unseres Herrn Jesus Christus, an Pfingsten und nicht zuletzt an den Festtagen der Geburt, Reinigung, Verkündigung, Heimsuchung, Empfängnis und Himmelfahrt der seligen Jungfrau Maria, am Festtag der Geburt Johannes' des Täufers und an dem der seligen Apostel Petrus und Paulus sowie am Weihetag dieser Kirche und an den Festtagen des [Kirchen-] Patrons [Suitbert], am Fest Allerheiligen und nicht zuletzt an jedem einzelnen Sonntag in der Fastenzeit Vesper und Antiphon fromm mit Gebeten beiwohnen und die von den ihnen von Gott gegebenen Gaben für den Bau dieser Kirche und zur Vermehrung und Wiederherstellung der Ausstattung die helfenden Hände darreichen, einhundert Tage von den ihnen auferlegten Bußen durch diesen auf ewig wirkenden Ablass. Gegeben in der Stadt Frankfurt in der Diözese Mainz am Achtzehnten des Monats März [18.3.] im eintausendvierhundertzweiundfünfzigsten Jahr von der Fleischwerdung des Herrn an. Im sechsten Jahr des Pontifikats des im Herrn heiligsten Vaters und unseres Herrn, des Herrn Nikolaus, des durch göttliche Vorsehung fünften Papstes [dieses Namens]. (SP.D.) [Buhlmann]

Original ohne Kardinalssiegel; Pergament. Latein, vielleicht Empfängerausfertigung. - AC I,3b, Nr.2387 (996); UB Kw 462.