Lexikonartikel: Klausur

Klausur

Im Kloster bezeichnet die (strenge) Klausur den alleine den Mönchen zustehenden inneren Klosterbezirk um den Kreuzgang, eben den „abgeschlossenen“ (von lateinisch claudere, „verschließen“) Wohnbereich der Mönche, die darin abgeschieden von der Welt leben sollten.

Schwaiger, Mönchtum, S.286.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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