Quellen zur Geschichte Gerresheims

970 Januar 2, Gerresheim:

Weihe der Gerresheimer Stiftskirche

Der Wiederaufbau der durch den Ungarneinfall (ca.919) in Mitleidenschaft gezogenen Gerresheimer Frauengemeinschaft war langwierig. Erst im Jahre 970 konnte der damalige Kölner Erzbischof Gero (969-976) die erneuerten Gebäude in Augenschein nehmen und die dortige Kirche weihen. Mit der Weihe einher ging die Schenkung von Besitz. Die nachstehende Urkunde steht somit gewissermaßen für die gegen Ende des 10. Jahrhunderts erreichte Konsolidierung der Gerresheimer Frauengemeinschaft. Der schwierige Neuanfang war überwunden, die geistliche Gemeinschaft gewann zunehmend an Bedeutung, Stabilität und Selbstständigkeit, feststellbar u.a. an den Königsurkunden für das Stift am Ende des 10. und im Beginn des 11. Jahrhunderts.

(C.) Wenn etwas in der katholischen Kirche geschieht, würdig der Erinnerung, muss die Erkenntnis der Zukünftigen an das Bauwerk der Gegenwärtigen glauben und diesem beistimmen, damit dieses für immer unerschüttert bleibe. Und daher mögen alle, die Gegenwärtigen wie die Zukünftigen, erfahren, dass im Namen des Herrn ich, Gero, durch Gottes Gnade Erzbischof des kölnischen Bischofssitzes, zu dem Ort unseres Bistums, Gerresheim genannt, wo die Stiftsinsassen Gottes Dankbarkeit kanonisch und fromm erleben, gekommen bin und zum von früh an [bestehenden,] wiederaufgebauten Stift, das wir nicht geweiht vorfinden. Wir erkennen die treue und im Dienste Gottes glühende Seele [der Stiftsinsassen] und haben auf Aufforderung dieser den Ort und die Kirche, in der sie göttliche Feiern zelebrieren, geweiht. An jenem Tag der Weihe zur Unterstützung gegeben, haben wir gewisse Dinge zu deren Nutzen bestimmt: Im Bonngau, in der Grafschaft des Grafen Hermann, im Ort oder in der Mark Gimmersdorf ein Grundstück und 1 Arpenne [Weinberge] und 5 Morgen [Land]; auch im Auelgau, in der Grafschaft des Grafen Gottfried, im Ort oder in der Mark Rhöndorf ein Grundstück mit 5 Arpennen [Weinbergen] und 12 Morgen [Land] und was der Propst Ruotger in diesen Gauen nach Lehnrecht besitzt. Und damit dieser Beschluss treuer von unseren Nachfolgern eingehalten wird, haben wir das Schriftstück unserer Zustimmung aufgezeichnet. Wenn irgendjemand dies, was wir mit gutem Geist und dem Rat unserer Getreuen beschlossen haben, zu verändern wünscht und dadurch den [Kirchen-] Oberen ein sehr neues Übel entsteht, fordert die Überlegung der Vernünftigen dennoch, dies fest einzuhalten, und erlaubt nicht, dass ein Mensch ungesunden Geistes [dies] verändert.

Geschehen am vorgenannten Ort, an den 4. Nonen des Januar [2.1.], im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 970, Indiktion 13, im 35. Regierungsjahr des frommen [Kaisers] Otto [I.], im 9. seines Kaisertums; im Namen des Herrn. Zeichen des Herrn Gero, des Erzbischofs, der das Gegebene durch dieses Schreiben versichert hat und der den, der wagt, dies zu verändern, mit lebendiger Stimme verflucht. Zeichen des Propstes Werin. Zeichen des Adalhelm. Zeichen des Liuther. Zeichen des Reginhard. Zeichen des Dudo. Zeichen des Vothilric. Zeichen des Wizzo. Zeichen des Helmrich. Zeichen des Adalbert. Zeichen des Eppo. Zeichen des Wizzo. Zeichen des Rigdag. Zeichen des Gereon. Zeichen des Everwin. Zeichen des Dudo. Zeichen des Ico.

Ich, der unwürdige Ruotbe[r]t, habe statt des Kanzlers Meginher diese Urkunde geschrieben und (SR.) (SI.). [Buhlmann]

Originalurkunde in Latein. - RhUB II 181.