Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1190 August 5, Neuss:

Urkunde des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg - Übertragung eines Neubruchszehnten

Für das Kaiserswerther Stift waren die Einkünfte aus dem Kirchenzehnt wichtig. Die Übertragung von Neubruchszehnten der dem Stift inkorporierten Kirche im linksrheinischen Lank (gegenüber Kaiserswerth) durch den Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg (1167-1191) zeigt, dass selbstverständlich auch von neu gerodetem Land der Zehnt gefordert wurde; doch konnten die Zehntrechte durch Entfremdung leicht in "Laienhände" geraten und mußten wiedergewonnen werden. Neben (Krefeld-) Lank verfügte das Stift noch über die Kirchen in (Düsseldorf-) Itter (bei Himmelgeist), Mettmann und Rheinbrohl.

Im Namen des Vaters und des Sohnes und desIm Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Ich, Philipp, durch die Gnade des Herrn niedriger Diener der heiligen Kirche zu Köln. Es sei allen Getreuen der heiligen Mutter Kirche, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, bekannt gemacht, dass wir in Hinblick auf die Frömmigkeit und die ewige Hoffnung auf Belohnung durch barmherzige Ergebenheit bestätigen, dass die unserem Recht zustehenden Zehnten, die in unserer Zeit und den Zeiten unserer Vorgänger in der Pfarrei Lank aufgekommen sind bzw. bis jetzt im gerodeten Land zahlreich aufkommen, der Kirche des heiligen Suitbert zum Nutzen der dort Gott unablässig dienenden Kanoniker zu dauerndem Recht übertragen werden. Damit wir unser Wohlwollen noch stärker gegenüber der genannten Kirche zeigen können, haben wir unter Zustimmung und Gunstbezeigung unseres treu ergebenen Erzdiakons Adolf den Brüdern der genannten Kirche die Erlaubnis gegeben, von den alten Zehnten in Lank so viele zu ihrem Gebrauch umzuwandeln, wie bei zutreffender Würdigung die Brüder aus Laienhänden in unserer Zeit einlösen können mit Hilfe unseres ehrwürdigen Ludolf, des so erwähnten Dekans der Kirche. So kommen wir nämlich den genannten Brüdern bei der Verbesserung ihres Lebensunterhalts zu Hilfe und machen dennoch nicht die Versorgung der ihnen untergeordneten Pfarrer in Lank schlechter. Es gefällt zu ergänzen, inwiefern wir rechtskräftig unsere Nachfolger streng darin bestärken, treu von dem Besitz das zu sichern, was wir von den aus größter Barmherzigkeit getanen Werken unserer Vorgänger nicht allein rechtskräftig bekommen, sondern tatsächlich auch - wo, wann und in welchem Ausmaß es ratsam erschien - durch angemessenes Vorgehen ausgedehnt und gesichert haben. Damit aber dies alles fest und unveränderlich unter allen Nachfolgern bestehen bleibt und unser Andenken nicht beim Lob endet, sondern in der hier erwähnten Kirche unsterblich weiterlebt, haben wir angeordnet, die vorliegende, auf unseren Befehl verfasste Urkunde durch den Eindruck unseres Siegels unten zu kennzeichnen, und haben die so Vollmacht gebende Verfügung als unsere Schenkung durch unseren Bann bekräftigt.

Geschehen ist dies aber im Jahr der Geburt des Herrn 1190, 8. Indiktion, Monat August, an den Nonen des August. Zu Neuss in unserem Hof unter dem vergöttlichten, gebietenden, unüberwindlichsten römischen Kaiser Friedrich und unserem glorreichsten König Heinrich [zusammen mit] den anwesenden und beratenden, ehrwürdigen, kirchlichen und weltlichen Männern, deren Namen unterschrieben stehen: Graf Dietrich von Hochstaden, dessen Bruder Graf Otto von Wickrath, Graf Gerhard von Are, Graf Friedrich von Altena, Konrad von Dicke, sein Bruder Rather, Hermann von Else, Otto von Heltorf, Heinrich von Tanne, Heinrich, Propst der heiligen Maria in Neuss, Dekan Johann von Neuß, Dekan Ludolf, Meister Gottschalk, Gernand, Apollonius, Heidenreich, Stephan, Vogt Gerhard, Kämmerer Hermann, Dietrich, Kämmerer des Königs, Zöllner Ortleb. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - NrhUB I 525; UB Kw 17; REK II 1359.