Lexikonartikel: Adel, Fürsten, Grafen, Ministeriale, Ritter

Adel, Fürsten, Grafen, Ministeriale, Ritter

Die politisch und herrschaftlich wirksame Schicht in der (hoch-, spät-) mittelalterlichen Gesellschaft war der Adel. Der Hochadel, bestehend aus Fürsten und Grafen, war der Träger der Landesherrschaft, darunter verschmolz die Schicht der Edelfreien mit den aus der Unfreiheit aufgestiegenen Ministerialen („Dienstleuten“) zum niederadligen Rittertum, das in den Territorien mit den Landesherren über das Institut des Lehnswesens verbunden war. Burg, Waffendienst, Turnier, Jagd, aber auch die Fehde gehörten zur adligen Lebensweise, die sich zudem auf eigenen grundherrschaftlichen Besitz und auf Dienste am fürstlichen Hof gründete. Nachgeborene Söhne und Töchter kamen z.B. in den (adligen) (Benediktiner-) Klöstern unter. Ritterbünde entstanden in Schwaben seit der 2. Hälfte des 14. Jh., u.a. die Gesellschaft mit St. Jörgenschild, die im 15. Jh. Grafen, Herren und Ritter in sich vereinigte. Im 16. Jh. bildete sich eine vom Kaiser abhängige Reichsritterschaft heraus, die außerhalb der südwestdeutschen Territorien stand.

HbBWG 1,2, S.501-504, 2, S.771-813; Jakobs, Klosterreform; LexMA 1, Sp.118-128; Sprandel, Verfassung; Wollasch, Anfänge.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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