Lexikonartikel: Landesherrschaft, Territorium

Landesherrschaft, Territorium

Ab dem 8. Jh. hatte die karolingische Grafschaftsverfassung Oberrheinebene, Bodensee- und Neckarraum erreicht, nicht jedoch den damals weitgehend unbesiedelten Schwarzwald. (Land-) Grafschaften und autogene Adelsherrschaften bildeten im hohen Mittelalter das Gerüst, in dem sich im Rahmen von Besitz, Rechten (z.B. Öffnungsrecht), Vogtei und Lehnswesen in einem „organisatorischen Chaos“ die Landesherrschaften ausbilden konnten. Die regionalen Territorien des späte(re)n Mittelalter zeichneten sich dann durch eine „räumliche Vereinheitlichung“, durch ein Herrschaftsmonopol und eine gleichmäßige Intensität von Herrschaft aus. Ämter untergliederten die Territorien, Stände nahmen an der politischen Herrschaft teil. Territorien waren: Baden (Markgrafen; nordwestlicher Schwarzwald), Calw (nördlicher Schwarzwald, Hirsau), Freiburg (Grafen; westlicher Schwarzwald), Fürstenberg (Landgrafen; Kinzigtal, Baar), Geroldseck (Grafen; westlicher Schwarzwald), Hachberg (Markgrafen; westlicher Schwarzwald), Teck (Herzöge; Alpirsbach), Württemberg (Grafen, Herzöge), Zähringer (Herzöge; südlicher Schwarzwald, St. Blasien, St. Georgen) u.a.

HbBWG 1,2, 2; Miller, Revers; Simon, Grundherrschaft.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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