Lexikonartikel: Bischof, Bistum

Bischof, Bistum

Der Bischof steht der Kirche in seinem Amtsbezirk (Diözese), dem Bistum, vor, der Erzbischof seinen Suffraganbischöfen mit ihren Bistümern. Das Bistum ist die regionale Organisationseinheit der christlichen Kirche, der Jurisdiktionsbezirk des Bischofs. Es basierte im Mittelalter auf den Ortskirchen mit ihren Pfarrbezirken, wobei die kirchliche Organisation auch auf Grund des sich entwickelnden Eigenkirchenwesens (8.-10. Jh.) durchaus uneinheitlich war. In den Bistümern entstand bis zum 11. Jh. eine Unterteilung in Archidiakonate, die Archidiakone waren Vertreter des Bischofs, ebenso der im hohen Mittelalter auftretende Offizial. Die Kanoniker am Bischofssitz bildeten das Domkapitel, sie wählten und berieten den Bischof und bestimmten im späten Mittelalter die Politik des Bischofs als Landesherrn mit. Denn auch der Bischof wurde – nicht zuletzt auf Grund seines Status als Reichsfürst – zum Landesherrn eines Hochstift genannten Territoriums, das sich auf Besitz und Rechten des Bischofs in seiner Diözese stützte und den Bischof als Mitglied seiner Adelsfamilie erkennen lässt. Auch die Benediktinerklöster in einer Diözese unterstanden (i.Allg.) dem Bischof, waren also nicht exemt. Die kirchliche Salbung, das heilige Öl, Beförderungen innerhalb der kirchlichen Ränge, die Altar- und Kirchenweihen standen so beim Kloster St. Georgen dem Bischof zu, wie das Privileg Papst Alexanders III. (1159-1181) vom 26. März 1179 für die Mönchsgemeinschaft aufführte. Neben den daraus resultierenden Gefällen bekam der Bischof Einnahmen aus dem Send, der kirchlichen Strafgerichtsbarkeit über die Pfarrbevölkerung, und ein Viertel des Kirchenzehnts.

Die Anfänge der Bistümer im südwestdeutschen Raum und im Elsass lagen in merowingischer Zeit, die Bischofssitze Basel, Konstanz, Speyer und Straßburg auf ehemaligem Territorium des römischen Reiches westlich und südlich des Rheins. Im Zuge der Christianisierung der Alemannen breiteten sich die Diözesen im alemannischen Herzogtum aus, die Bistümer Speyer und Straßburg waren somit auch rechtsrheinisch vertreten und sollten in den Schwarzwald hineinragen, während die Basler Diözese den Rhein nicht überschritt, die Basler Bischöfe indes im späteren Mittelalter auch territorialen Einfluss bis hin in den südwestlichen Schwarzwald besaßen. Der größte Teil des Schwarzwaldes befand sich innerhalb der Diözese des „schwäbischen“ Bistums Konstanz. Die Bistümer Konstanz, Speyer und Straßburg unterstanden dem Mainzer Erzbischof.

Buhlmann, Papsturkunde; LexMA 2, Sp.228-238, 251ff; WürttUB II 416.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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