Lexikonartikel: Herrschaft, Schirm, Schutz

Herrschaft, Schirm, Schutz

Herrschaft, d.h.: die Unterordnung von Menschen unter einen Mächtigen, offenbart sich im Mittelalter vielfältig und meint die politischen Gewaltverhältnisse und Abhängigkeiten. Herrschaft wurde vielfach personal verstanden, erst im späten Mittelalter kam es zu einer Verdinglichung und Intensivierung von (Landes-) Herrschaft. Aus Herrschaft leiteten sich Rechte, etwa Besitz- oder Kirchenrechte, her, Gerichtsbarkeit war ein wesentliches Element politischer und grundherrlicher Herrschaft. Schutz und Schirm waren Ausfluss von Herrschaft. So unterstanden benediktinische Reformklöster der Schutzherrschaft des Papstes, wenn zu ihren Rechten die „römische Freiheit“ (libertas Romana) zählte. Die Vogtei war eine institutionalisierte Form des Schutzes z.B. eines Laien über eine Kirche oder ein Kloster. Dem Schutzherrn standen daraus Abgaben wie die Vogtbede zu. Im späten Mittelalter waren insbesondere Landesherren Vögte und Schirmer von Klöstern.

LexMA 4, Sp.2176-2179, 7, Sp.1594f.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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