Lexikonartikel: Observanz

Observanz

Dem Leben in jedem mittelalterlichen Benediktinerkloster lag die Benediktregel zugrunde, doch galten durchaus unterschiedliche Gewohnheiten (consuetudines, „Ausführungsbestimmungen“). Übernahm nun ein Kloster von einem anderen dessen Gewohnheiten, so beachtete es die Bestimmungen der anderen Mönchsgemeinschaft, gehörte also zu deren Observanz. Durch die Übernahme der Hirsauer Reform war St. Georgen Teil der Hirsauer Observanz (1084/85) geworden, Hirsau schloss sich 1458 im Zuge der Reformbestrebungen des 15. Jh. zunächst der Melker Observanz, dann der Bursfelder Union (Observanz) innerhalb des Benediktinerordens an.

GB I, S.23-418.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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