Quellen zur Geschichte Gerresheims

1107 Januar 6:

Festsetzung der Vogteigefälle

Streitigkeiten zwischen der Gerresheimer Frauengemeinschaft und seinem Vogt sorgten wohl immer wieder für Turbulenzen. Dies beweist die nachstehende Urkunde über die Gerichtseinkünfte bei den dreimal im Jahr vom Vogt durchzuführenden, ungebotenen Gerichtstagen. Der Vogt übte innerhalb der Immunität des Stifts die (hohe) Gerichtsbarkeit aus. Dies geschah zwar im Amtsauftrag des Grundherrn, aber nicht immer einvernehmlich mit diesem, benutzte der Vogt doch häufig seine Machtstellung auch gegen das Stift und zur Ausbildung eigener Herrschaft. Hier geht es nun offensichtlich darum, dass der Vogt auf Kosten des Gerresheimer Stifts seine ihm zustehenden Einkünfte vergrößern wollte. Unter Vermittlung des Kölner Erzbischofs Friedrich I. (1100-1131) wiesen aber die stiftischen Abhängigen die Rechte des Vogtes und begrenzten damit seine finanziellen Ansprüche.

(C.) Im Namen der höchsten und ungeteilten Dreieinigkeit. Es sagt der weise Salomon: Sorge für Gerechtigkeit, der du richtest das Land; fühlt wegen Gott die Güte und betet zu jenem in der Einfachheit des Herzens. Durch die Gunst dieser Wahrheit sorge ich, Friedrich, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, für die Gerechtigkeit, fühle wegen Gott die Güte, wieviel er selbst schenkt, und bete zu jenem in der Einfachheit des Herzens. Ich begehre, das Recht der Kirche des heiligen Gerrich, das unter der Hand der Vögte am längsten bedrückt war, wiederherzustellen. Ich habe die Getreuen dieser Kirche [Abhängige des Stifts] in einem zusammengerufen und habe sorgfältig untersucht, was das Recht des Vogtes ist. Weil nun die Richter durch Eid die pflichtgemäße Abgabe an den damit verbundenen Vogt vor allen verfügt hatten, und zwar vierzehn Schillinge, die bei jedem einzelnen der drei gesetzmäßigen Gerichtstermine zu zahlen sind, loben wir dies wegen der Gerechtigkeit und in der Einfachheit des Herzens sehr und wollen durch schriftliches Zeugnis [dies] mit dem Eindruck unseres Siegels bekräftigen. Wenn irgendeiner bei einer beliebigen Gelegenheit versucht, dies zu brechen, möge er den Zorn Gottes, der über ihn kommen wird, erfahren und den Bannfluch vernehmen, den wir in derselben Sache verfügt haben, damit er und seine Nachkommen untergehen. Die Zeugen dieser Sache sind: Der Herr Bernhard, Propst von St. Severin, Kaplan Dietrich, Heinrich, Wilhelm, Reinber, Hertolf, Wilhelm, Johannes, Eberhard, Helmerich, Werner, Liuppo, Tiezo. Von den Adligen aber: Graf Hermann von Odenkirchen, dessen Bruder Arnold, Graf Gerhard von Jülich, Udo von Mülfort, Heinrich von Rumeschirche, Hermann von Wanlo. Von der Hofgemeinschaft des heiligen Petrus: Vogt Almar, Theoderich, Sigebod, Luidolf, Heinrich, Bruno, Thietmar, Wezelo, Lantbert, Otto, Helmerich, Siegfried, Wolbero, Liuzo, Christian, Bernard, Gerlach, Eurvin, Adelger, Azelin.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1106 [1107], Indiktion 15, an den 5. Iden des Januar [6.1.]. Im 2. Jahr des Königtums König Heinrichs [V.], erlangt von Heizzecha, der Äbtissin zu dieser Zeit in Gerresheim und bei den heiligen Jungfrauen Kölns. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde mit falscher Jahreszahl 1106 statt 1107. - NrhUB I 267.