Quellen zur Geschichte Gerresheims

1151 April 24:

Weihe der Kapelle von Schwarzrheindorf

In Anwesenheit der Gerresheimer (und Essener) Äbtissin Hadwig von Wied, Abt Wibalds von Stablo-Malmedy-Corvey, König Konrads III. (1138-1152) u.a. fand am 24. April 1151 die Weihe der von Erzbischof Arnold II. (1151-1156) gestifteten Kapelle in Schwarzrheindorf statt. Später sollte Hadwig von Wied in Schwarzrheindorf eine Frauengemeinschaft gründen. Die Ausmalung der Schwarzrheindorfer Kapelle lässt u.a. den (Gerresheimer) Heiligen Hippolyt erkennen, den Hadwig und Arnold anbeten.

IM JAHR DER FLEISCHWERDUNG DES HERRN 1151, AN DEN 8. KALENDEN DES MAI, INDIKTION [14.], IST DIESE KAPELLE GEWEIHT WORDEN DURCH DEN EHRWÜRDIGEN BISCHOF ALBERT VON MEIßEN MIT UNTERSTÜTZUNG DES EHRWÜRDIGEN BISCHOFS HEINRICH VON LÜTTICH ZU EHREN DES HEILIGEN KLEMENS, DES MÄRTYRERS UND PAPSTES, DES NACHFOLGERS DES APOSTELFÜRSTEN PETRUS, DER LINKE ALTAR [wurde geweiht] ABER ZU EHREN DES HEILIGEN MÄRTYRERS LAURENTIUS UND ALLER BEKENNER, DER RECHTE ALTAR INDES ZU EHREN DES HEILIGEN ERZMÄRTYRERS STEPHAN UND ALLER MÄRTYRER, DER MITTLERE ALTAR ABER ZU EHREN DER APOSTEL PETER UND PAUL, DER ALTAR IN DER OBEREN KAPELLE ZU EHREN DER SELIGSTEN GOTTESMUTTER UND EWIGEN JUNGFRAU MARIA UND DES EVANGELISTEN JOHANNES DURCH DEN EHRWÜRDIGEN BISCHOF OTTO VON FREISING, DES BRUDERS DES RÖMISCHEN KÖNIGS UND AUGUSTUS KONRAD, IN GEGENWART EBENDIESES KÖNIGS UND NICHT ZULETZT DES [Kirchen-] GRÜNDERS ARNOLD FROMMEN ANGEDENKENS, DES DAMALS ERWÄHLTEN [Erzbischofs] DER KÖLNER KIRCHE, WÄHREND AUCH ANWESEND WAREN DER EHRWÜRDIGE ABT WIBALD VON CORVEY UND STABLO, DER DEKAN WALTER DER BISCHOFSKIRCHE IN KÖLN, DER PROPST UND ARCHIDIAKON GERHARD VON BONN, DER EHRWÜRDIGE ABT NIKOLAUS VON SIEGBURG, AUßERDEM VIELE KIRCHLICHE PERSONEN UND SEHR VIELE SOWOHL EDELFREIE LAIEN ALS AUCH DIENSTLEUTE. AUSGESTATTET WURDE [die Kirche] VON DEMSELBEN STIFTER [Arnold] UND VON DESSEN BRUDER BURKHARD VON WIED SOWIE DESSEN SCHWESTERN HADWIG, DER ÄBTISSIN VON ESSEN UND GERRESHEIM, UND HIZEKA, [DER ÄBTISSIN VON VILICH,] DURCH EIN GUT IN RÜLSDORF MIT ALLEM ZUBEHÖR, ÄCKERN, WEINGARTEN UND GEBÄUDEN. [SELIG UND AMEN.] [Buhlmann]

Lateinische Weihinschrift, 194 cm x 113 cm groß, in Kapital- und Unzialschrift. - FUNKEN, Bauinschriften, S.122-126; SCHRÖRS, H., CLEMEN, P., Weihinschrift; VERBEEK, Schwarzrheindorf, S.VII, Abb.1; Übersetzung bei: FUNKEN, VERBEEK.