Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

904 August 3, Frankfurt am Main:

Diplom König Ludwigs IV. - Güterbesitz der Kaiserswerther Kommunität

Zur geistlichen Gemeinschaft in Kaiserswerth gehörte auch eine geistliche Grundherrschaft, d.h. ein den Grundherrn (Kloster) versorgendes Wirtschaftssystem, das auf (Groß-) Grundbesitz aus eigenbewirtschaftetem Salland und an Bauern ausgegebenem Leiheland (Hufen) basierte und auf u.a. daraus abgeleiteten Rechten über die dort lebenden Menschen, die Abhängigen des Klosters. Besitz und Ausdehnung der Grundherrschaft des Klosters Kaiserswerth mit seinen Außenstationen, dem Fronhof auf der Insel (dem späteren Freihof der Pfalz), den Höfen und Hufen (Mansen) links und rechts des Rheins beleuchtet dabei die folgende Urkunde, in der der letzte karolingische König Ludwig IV. das Kind (900-911) der Brüdergemeinschaft des Klosters Kaiserswerth Güter im "Duisburger Bezirk" und im Gellepgau zuweist; ausgenommen sind zwei Königshufen in Mettmann, die der Propst Folker, der geistliche Leiter des Klosters, zur lebenslangen Nutznießung erhält. Als weltlicher Laienabt fungierte dabei Konrad, der spätere König Konrad I. (911-918) und Nachfolger Ludwigs IV. Konrad war Mitglied der mächtigen Adelsfamilie der Konradiner, die am Niederrhein bedeutende Machtpositionen innehatten. Auch der "Bezirk Duisburg", die Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft zwischen Rhein, Ruhr und Wupper, lag in den Händen eines Konradiners, nämlich des Grafen Otto.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ludwig, durch göttliche Gnade begünstigt, König. Wenn wir milde gestimmt sind durch die Bitten unserer Getreuen, die sie für die im Dienste zu Gott sich hingebenden Diener Christi uns zutragen, werden wir auch diese Getreuen in unserem Dienst haben und nicht daran zweifeln, die Ehre des ewigen Lohns zu empfangen. Deswegen sei allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekannt gemacht, dass - auf Bitten unserer ehrwürdigen Begleiter Konrad und Gebhard - der hochgeachtete Konrad, unser nahestehender Freund und Abt des Klosters des heiligen Suitbert, unsere Gnade erbeten hat, damit wir kraft dieser Urkunde die zu diesem Kloster gehörenden Güter [, die] in den Grafschaften Ottos und Eberhards im Bezirk Duisburg und im Gellepgau [gelegen sind,] den Brüdern dieses Klosters überlassen und als unsere Gabe zugestehen. Wir haben auch dieser Bitte frei zugestimmt und den Beschluss gefasst, dass es so geschehen soll. Wir gestehen zu, dass diese Güter insbesondere zu dauerndem Nutzen bei diesen [Brüdern] verbleiben, und übertragen ihnen einen Fronhof in (Kaisers-) Werth, fünf Zellen - eine in Kierst, die zweite in Ilverich, die dritte in Gellep, die vierte in Himmelgeist, die fünfte in Mettmann -, alle Güter, die dazugehören in Neuraht und Herisceithe bis nach Herbeck, sowie einen Hof in Anger und andere Hufen, die bis heute den Brüdern gehören und dienen. Auch diese Güter übergeben wir mit Hörigen und allem Zubehör - wie zuvor gesagt - dauernd den Brüdern, die dem Herrn dienen, jedoch mit der Ausnahme, dass wir dem Propst Folker zwei königliche Hufen in Mettmann zu lebenslanger Nutznießung übertragen mit der Auflage, dass die Erträge dieser Güter nach seinem Tod auf ewig zur Beleuchtung des Klosters verwendet werden. Wir befehlen daher auch, die Urkunde abzufassen mit unserem Willen und mit dem ganz festen Befehl, dass die Gemeinschaft der regulär dem Kloster angehörenden Brüder und alle ihre Dienstleute alle oben genannten Güter in ihrer Macht haben und dass keiner ihrer Äbte oder eine Person jeglichen Standes weiter die Macht besitzt, irgendetwas diesen wegzunehmen oder zu beschränken. Und damit diese Urkunde unserer Größe von allen unseren Getreuen als wahr angenommen und sorgfältiger beachtet wird, haben wir diese durch unsere Hand bestätigt und befohlen, sie mit unserem Siegel zu beglaubigen.

Zeichen des Herrn Ludwig (M.).

Der Kanzler Ernst hat anstelle des Erzkanzlers Thietmar rekognisziert und (SR.)

Gegeben an den dritten Nonen des August [3.8.], im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 904, Indiktion 7, auch im 5. Jahr des Königtums des Herrn Ludwig. Geschehen zu Frankfurt. Selig im Namen des Herrn. Amen. [Buhlmann]

Lateinische Nachzeichnung des 10. Jahrhunderts, unbesiegelt; Pergament. - MGH DLK 35; NrhUB I 83; UB Kw 4; RI LK 1969; Buhlmann, Quellen Ratingen II; Buhlmann, Ezzonische Pfalzgrafen, S.8f.