Lexikonartikel: Pfarrei, Pfarrkirche

Pfarrei, Pfarrkirche

Die Pfarrei war/ist der Sprengel einer Pfarrkirche, die Pfarrkirche (in Siedlungen, Dörfern und Städten) mit dem Priester (Pfarrer) an der Spitze war für die Seelsorge der in der Pfarrei lebenden Gläubigen zuständig (Hauptgottesdienst, Taufe, Begräbnis). Die Pfarrorganisation, das Netzwerk von Pfarrkirchen innerhalb einer Diözese, entstand durch Erweiterung im Verlauf des Mittelalters (Landesausbau, Zergliederung von „Urpfarreien“ und Filiationen), ihr übergeordnet waren Landdekanate und Archidiakonate. An den Pfarrkirchen hingen besondere Rechte und Einkünfte (Kirchenrechte), insbesondere der Kirchenzehnt, eigenkirchliche Rechte und das Patronat. Zur Sicherung von Einkünften wurden gerade im Spätmittelalter Pfarrkirchen z.B. Klöstern inkorporiert, d.h.: die Erträge aus der einverleibten Kirche kamen nun der Kommunität zugute.

LexMA 6, Sp.2021-2026; Schwaiger, Mönchtum, S.237f, 350, 352.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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