Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1047 Mai 3:

Jahrgedächtnis des Werdener Abtes Gerold

Das Christentum ist Das Christentum ist eine Religion der Erinnerung. Und so muss man sich schon zu Lebzeiten darauf vorbereiten, dass man nach seinem Tod nicht vergessen wird. Die Vorbereitung geschah im Mittelalter u.a. durch Schenkungen, Stiftungen und testamentarische Verfügungen an ein kirchliches Institut. Hier ist es der Abt Gerold (1031-1050), der seinem Kloster Werden a.d. Ruhr Besitz stiftete, damit von den Abgaben ein "Jahrgedächtnis seines Ablebens für die noch Lebenden wie für die schon Toten jährlich mit den Gebeten der Brüder und durch Spenden zu feiern" sei. Dabei erhalten die Mönche - dies ist u.a. die wirtschaftliche Seite solch einer Stiftung - "die Tröstung einer Speisung mit Brot, Wein und Fisch". Ein Zusatz zur Urkunde spricht noch von der Bekleidung der Brüder und Schüler (ein Hinweis auf die Klosterschule) und nennt Werdener Besitz "in Lohausen bei (Kaisers-) Werth".

<Über das Jahrgedächtnis des Herrn Abt Gerold>

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit den Gegenwärtigen und Zukünftigen. Abt Gerold frommen Angedenkens, mehr dem Geistigen als dem Fleischlichen eifrig zugewandt, bemühte sich daher, nach guten weltlichen Dinge zu streben, damit ihn das ewige Leben nicht im Stich lässt. Gegründet nämlich in Christus und vollkommen in der Liebe, erwartet er für die Ewigkeit die ihn überschüttende Belohnung künftiger Seligkeit und sorgt in der Welt für das Wohlergehen der Brüder. Und in der nämlichen Überlegung, dass das Gedächtnis für die Toten, seien sie groß oder gering, in Kürze verschwindet und dass die irdischen Kostbarkeiten vorangehen, aber nicht folgen können, hat er beschlossen, ein Jahrgedächtnis seines Ablebens für die noch Lebenden wie für die schon Toten jährlich mit den Gebeten der Brüder und durch Spenden zu feiern. Er hat auch den Brüdern verordnet gemäß der Hochherzigkeit seiner Großzügigkeit, dass an diesem Tag die Tröstung einer Speisung mit Brot, Wein und Fisch am reichlichsten darzubringen sei. Damit dessen so beschaffener Wunsch bei den Späteren und bei seinen Nachfolgern unverrückbar und fest bestehen bleibt, wollte er dies nicht aus dem Besitz des Klosters zuweisen, sondern er beschloss gemäß sehr verständiger Anordnung, dies aus den Gütern, Besitzungen und Abgaben durch ihn und seine Freunde zu bezahlen; das ist: in Kuttelbeck 4 Schillinge, in Jenkilamen Rudolf diese zu überwachenden und zu verwaltenden Rechtssachen und befahl diesem, die von ihm festgesetzte und in seiner Anwesenheit oft dargebrachte Menge an Brot, Fisch oder Wein bereitzustellen. Geschehen ist diese Schenkung seiner Frömmigkeit aber im Jahr der Fleischwerdung des Herrn eintausend und 47, Indiktion 15, in der Regierung des glorreichsten Kaisers Heinrich III., unter dem Vogt Hermann vor allen Brüdern im Kapitel. 5. Nonen des Mai [3.5.]. [...]

[Zusatz:] Derselbe ehrwürdige Abt hat für die Bekleidung unserer Brüder, Schüler und Knechte Leinenkleider zusammengebracht. In Breitscheid 3 Schillinge. In Landhausen 3 Schillinge. In Lohausen bei (Kaisers-) Werth 2 Schillinge. In Hüllen 2 Schillinge. Bei Kocherscheidt 12 Pfennige. Bei Anger 3 Schillinge. Bei Ruothepa in Hövel 4 Schillinge. In Westerholt bei Resse 4 Schillinge. Dafür, was wir schon an zwei Mansen haben, die eine bei Reck-linghausen in Spichern, die 30 Pfennige zahlt, die andere bei Lembek in Louuie, die 16 Pfennige zahlt. Bei Hattingen 6 Pfennige. In Börspede 20 Pfennige. In Osterfeld bei Hemiscara 3 Schillinge. In Gerdevelde bei Coesfeld 2 Schillinge. In Sterkrade 2 Schillinge. In Sprockhövel bei Folmudestede 30 Pfennige. In Homberg bei Asterlagen 18 Pfennige. [Buhlmann]

Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts im Liber privilegiorum maior des Klosters Werden a.d. Ruhr; in Latein. Das Kloster Werden an der unteren Ruhr war eine Gründung des friesischen Missionars Liudger (*ca.742-†809), eine Reichsabtei mit umfangreichem Grundbesitz vom Niederrhein bis nach Ostsachsen. - Crecelius, Traditiones Werdenenses I, S.52f, §90.