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Tennenbronn

In einer Urkunde Papst Alexanders III. (1159-1181) für die Mönchsgemeinschaft St. Georgen im Schwarzwald vom 26. März 1179 tritt erstmals "Tennenbronn mit der Kirche" in der historischen Überlieferung auf. Im Spätmittelalter wird zudem Besitz der Herren von Falkenstein und von Rechberg erkennbar, im 16. Jahrhundert hatten die Herzöge von Württemberg die Falkensteiner und St. Georgener Besitzteile inne, Tennenbronn war in einen evangelischen und einen katholischen Ort geteilt (Tennenbronner Vertrag 1558), wobei Letzterer zur Herrschaft Schramberg bzw. zu Vorderösterreich gehörte. Evangelisch wurde die 1453 erbaute, 1901 abgebrannte spätgotische Kirche Unsere Liebe Frau, deren Vorgängerbau schon seit dem 12. Jahrhundert Mittelpunkt einer Pfarrei gewesen war. Im katholischen Ort wurde 1786 eine eigene Pfarrei gegründet, erst 1848 errichtete man dort auch eine Kirche (St. Johann Baptista). Die napoleonischen Veränderungen ließen die zwei Tennenbronner Orte 1805 württembergisch, 1810 badisch werden. Am 1. Oktober 1922 wurden Evangelisch und Katholisch Tennenbronn politisch zu einer Gemeinde vereinigt. Tennenbronn gehörte zum badischen Oberamt Hornberg, seit 1857 zum Oberamt Triberg, dann seit 1924 zum Bezirksamt bzw. Landkreis Villingen. Seit dem 19. Jahrhundert ist - wie überall - ein kräftiges Bevölkerungswachstum zu verzeichnen, und zwar mit Schwankungen von 1571 Personen im Jahr 1834 bis zu knapp 4000 Einwohnern heute. Die Gemeindefläche beträgt 3501 ha. Tennenbronn ist heute nicht mehr selbstständig und ein Stadtteil von Schramberg.

Zur Ersterwähnung Tennenbronns in der oben genannten Papsturkunde für das Kloster St. Georgen ist zu sagen, dass die Kontakte des 1084/85 gegründeten benediktinischen Reformklosters St. Georgen im Schwarzwald zum Papsttum im hohen Mittelalter recht gut waren. Eine Anzahl von Papstprivilegien, angefangen bei der Urkunde Papst Urbans II. (1088-1099) vom 8. März 1095, bezeugt dies. Auch unter dem St. Georgener Abt Manegold von Berg (1169-n.1193/94) sind eine Reihe von Papsturkunden an das Schwarzwaldkloster gelangt. Die wichtigste dieser Privilegierungen ist zweifelsohne die vom 26. März 1179. Dem Abt und den Mönchen von St. Georgen bestätigte Papst Alexander III. darin alle bisher erworbenen Rechte und Besitzungen. Neben der "römischen Freiheit", der freien Abts- und Vogtwahl betraf dies insbesondere den Landbesitz und den Besitz von Kirchen und Klöstern an bestimmten Orten. Unter den aufgezählten Orten der Urkunde befindet sich auch Tennenbronn, das hier erstmals in den schriftlichen Quellen aus dem Mittelalter (und damit überhaupt) erwähnt wird. Zum Ort Tennenbronn gehörte damals schon eine Pfarrkirche, Tennenbronn besaß also für sein Umland eine gewisse Mittelpunktsfunktion. Letzteres lässt darauf schließen, dass der Ort um einiges älter ist, als die Ersterwähnung zu 1179 vermuten lässt. Doch ist Genaueres nicht zu ermitteln.

Literaturverzeichnis: Buhlmann, M., Die Urkunde Papst Alexanders III. für das Kloster St. Georgen (= Vertex Alemanniae, H.5), St. Georgen 2003; Tennenbronn, bearb. v. G. Taddey, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd.6: Baden-Württemberg, hg. v. M. Miller u. G. Taddey (= Kröner Tb 276), Stuttgart 2.Aufl. 1980, S.791; Der Landkreis Rottweil, 2 Bde., hg. v.d. Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Ostfildern 2003, Bd.2, S.281-297

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