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Ruhrgebiet, Niederrhein, Westfalen
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Werden an der Ruhr

I. Gründung und Anfänge des Klosters Werden. Die Anfänge (Essen-) Werdens liegen in der Zeit der Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert und sind untrennbar mit der Person des Heiligen und Missionars Liudger verbunden. In Nachahmung seiner Vorgänger Winfrid-Bonifatius und Gregor von Utrecht wirkte der um 742 in Westfriesland geborene Liudger zunächst in Friesland, dann nach der Eroberung Sachsens durch Karl den Großen in Westfalen von Münster aus. Zu Beginn des Jahres 796, folgt man der urkundlichen Überlieferung, also vor 1200 Jahren, erschien Liudger an der unteren Ruhr, wo er nach umfangreichen Landerwerbungen durch Schenkung, Kauf oder Tausch auf seinem Erbgut gegen 800 ein Kloster gründen konnte: das Kloster Werden.

Der Ort befindet sich auf dem linken Ufer der Ruhr auf einer dort erweiterten, im Allgemeinen hochwasserfreien Talsohle, die in ein von Bächen (u.a. Klemensborn) durchzogenen Seitental übergeht. Er liegt damit an einer Übergangsstelle des hier etwa in nord-südlicher Richtung laufenden Flusses. Nach Süden und Osten steigt das umliegende Niederbergische Hügelland bis zu einer Höhe von über 140 m an. Durchlässe gewähren hier den Anschluss Werdens an das mittelalterliche Straßensystem der Kölner Straße (Verbindung Nord-Süd), während der Ruhrübergang den Ort mit dem Hellweg (Verbindung West-Ost) verband.

Die Leitung des so begründeten Werdener Eigenklosters stand dabei der Familie Liudgers zu, zunächst bis zu seinem Tod (809) dem Heiligen selbst, dann seinem Bruder Hildigrim I. und den Liudgeriden Gerfrid, Thiatgrim, Altfrid und Hildigrim II. (bis 886). Durch die Liudgeriden war Werden in Personalunion mit den Bischofssitzen von Münster (bis 849) bzw. Halberstadt (bis 886) verbunden; auch das Zusammengehen von Werden und Helmstedt könnte in diese Zeit fallen. Die Bertoldschen Wirren nach der Mitte des 9. Jahrhunderts leiteten dann das Ende des Eigenklosters liudgeridischer Prägung ein. Zwar wurde mit Hildigrim II. 853/64 noch einmal ein Liudgeride Abt von Werden, doch fiel in seine Amtszeit das vom ostfränkischen König Ludwig dem Jüngeren erbetene Privileg über Königsschutz, Immunität und freie Abtswahl (22. Mai 877), wobei die Wahl eines Klosterleiters durch die Mönche zum ersten Mal nach dem Tod Hildigrims II. (886) durchgeführt wurde. Die Zeit der Werdener Wahläbte hatte begonnen.

Fotos: Michael Buhlmann (Werdener Abteikirche, Werdener Luziuskirche)

II. Die Reichsabtei Werden. Vom 10. bis ins 12. Jahrhundert nahm dann das Kloster eine günstige Entwicklung. Die (teilweise gefälschten) Privilegien der deutschen Könige und Kaiser aus ottonischer, salischer und frühstaufischer Zeit stärkten dabei die Verbindung zwischen dem Kloster und den Herrschern, in deren Schutz sich das Reichskloster Werden jetzt befand. Die materielle Grundlage des Klosters, abzulesen in den schon aus früher Zeit überlieferten Registern der Werdener Grundherrschaft und am Besitz in der näheren Umgebung (Werden, Friemersheim), in Westfalen, Ostsachsen (Helmstedt) und Friesland, war beträchtlich, muss aber wohl im 11. Jahrhundert stagniert haben, wie aus Verwaltungsmaßnahmen der Äbte Gerold (1031-1050) und Gero (1050-1063) zu erschließen ist. Dem entsprach vielleicht auch der schlichtere und strengere Lebensstil, den das Benediktinerkloster unter Einfluss zunächst der Gorzer, dann der Siegburger Regeln zu dieser Zeit und bis ins 12. Jahrhundert hinein erkennen lässt. Mit Abt Wilhelm I. (1151-1160), unter dem die letzten Teile des sog. großen Werdener Privilegienbuchs angefertigt wurden, fand diese innere Blütezeit ihr Ende, wenn auch nach außen die nachfolgenden Äbte stärker als je zuvor in der Reichspolitik engagiert waren und ihre Kontakte zum Papsttum ausbauen konnten. So war Abt Adolf I. (1160-1173) am Romzug Kaiser Friedrich Barbarossas beteiligt, wurde Abt Heribert II. (1197-1226) in den Wirren des welfisch-staufischen Thronstreits, worin er eine bedeutende Rolle spielte, von König Otto IV. privilegiert und in einer Urkunde des deutschen Königs Heinrich (VII.) als Fürst bezeichnet, ein Hinweis auf die reichsunmittelbare Stellung Werdens und auf die sich spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts aus Besitz und Rechten ausbildende kleine Landesherrschaft des Abts zwischen Kettwig und Heisingen, Bredeney und Heidhausen.

III. Territorium, Vogtei und Klosterreform. Dem Ausbau und Erhalt dieses Territoriums wurden die Belange des Klosters untergeordnet, und so sehen wir im 13. und 14. Jahrhundert, dass (auch von außen angestoßene) Reformen durch Abt und nunmehr immer stärker hervortretendem Konvent unterblieben und Regelungen innerhalb des Klosters bestenfalls wirtschaftliche Fragen (Präbenden, Schuldendienst) und Fragen der Machtverteilung (Rechte des Konvents, Ämterbesetzung, Wahlkapitulationen des Abts) betrafen. Die klösterliche Lebensweise wich dabei zunehmend einer kanonikalen - man sprach im 14. Jahrhundert vom Werdener Stift und seinen Stiftsherren -, während die Zahl der "Mönche", die spätestens seit dem 13. Jahrhundert nur aus edelfreien Geschlechtern kamen, immer mehr zusammenschmolz. Das 15. Jahrhundert sah dann den Zusammenbruch der bisherigen Ordnung. Fehlgeschlagene Reformversuche, Ämterkumulation, Vergabe von Verwaltungsaufgaben an Laien und Durchführung der Gottesdienste durch Weltgeistliche sowie eine wachsende Schuldenlast bei gleichzeitigem Verlust an Gütern und Einkünften führten endlich trotz des Widerstands des Abts und der letzten zwei noch verbliebenen Konventualen zur Reform des Klosters durch die Bursfelder Kongregation im Jahre 1474. Als Administrator übernahm es der Kölner Abt Adam Meyer (1474-1477), die Verhältnisse in der Werdener Abtei nach der langen Zeit des Verfalls wieder zu stabilisieren. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts waren jedenfalls unter den Äbten Dietrich Hagedorn (1477-1484) und Antonius Grimholt (1484-1517) die Grundlagen für das Weiterbestehen der Abtei in der frühen Neuzeit gelegt. Die Abtei ist dann in den Jahren 1802/03 säkularisiert worden.

Mit der Säkularisation fiel auch das Werdener Territorium (an Preußen). Hier hatte der (spät-) mittelalterliche Abt seine nicht unumstrittene Landesherrschaft ausgeübt. Bedroht und eingeschränkt wurde diese nämlich von den mächtigen Nachbarn der Werdener Äbte. Insbesondere über das Mittel der Kirchenvogtei versuchten die Grafen von Altena bzw. von der Mark, Einfluss auf die Werdener Verhältnisse zu gewinnen, trafen dabei aber im 13. Jahrhundert auf den entschiedenen Widerstand der Kölner Erzbischöfe; die Streitigkeiten um die (Neu-) Isenburg (Mitte des 13. Jahrhunderts) seien diesbezüglich genannt. Werden war zu einem Pufferstaat zwischen den beiden Machtblöcken geworden. Mit der Schlacht bei Worringen (1288) und der Niederlage des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg änderten sich allerdings die Machtverhältnisse, und die Abtei suchte nun offen die Anlehnung an die Grafen von Mark, ihre Vögte. Der wirtschaftliche Verfall der Abtei im späten Mittelalter verstärkte zudem in der Folgezeit den Einfluss der Märker im Werdener Territorium. Dies machte sich nicht zuletzt im Verhältnis von Vogt und Abt zur sich ausbildenden Stadt Werden bemerkbar.

IV. Die Stadt Werden. Die Anfänge der Stadt Werden liegen zwar im dunkeln, doch kann gemutmaßt werden, dass sich schon bald neben dem Kloster, das ja ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für seine Umgebung war, eine kleinere Siedlung mit Markt, Kaufleuten und Handwerkern etablierte. Im 12. Jahrhundert bezeugen dann vereinzelte Quellenhinweise - u.a. die Bezeichnung der Siedlung als civitas und die Nennung einer (Stadt?-) Mauer - die Entwicklung hin zur Stadt. 1256 - wohl nach Ausschaltung des vom Abt abhängigen Stadtvogts (1240) - privilegierte Graf Otto von Altena die Werdener Bürger, für die er sich ausdrücklich als Verteidiger ihrer Freiheit (gegen den Abt) einsetzte. Dagegen war die Übereinkunft "über die Begründung und Befestigung der Stadt" (sog. Stadtgründungsurkunde vom 22. Juli 1317) zwischen dem unter Druck geratenen Grafen Engelbert II. von der Mark und dem Werdener Abt Wilhelm II. (1310-1330) ein Kompromiss, der dem Abt als Stadt- und Landesherrn wichtige Rechte in der Stadt (Münze, Zoll, Rechte bei der Aufnahme von Juden und Wucheren) sicherte. Abt und Abtei wurden aber in der Folgezeit weiter aus der Stadt herausgedrängt. Das älteste Werdener Stadtrecht (vom 25. November 1371) erließ der Vogt Engelbert III. von der Mark ohne Beteiligung des Abts; es verfügte u.a. die Gründung dreier Gilden und regelte die Aufnahme von Bürgern in die Stadt. Eine gewisse Relativierung der vogteilichen Machtstellung ergab sich dann ein knappes Jahr später, als Engelbert erklärte, außer der Vogtei keine weiteren Recht in der Stadt und im Gericht von Werden zu besitzen. Im 15. Jahrhundert - der Verfall der Abtei machte es möglich -gewann die Stadt weiter an Einfluss: Weinakzise, Brückengeld, Mauerbau und die Befestigung der Ruhrbrücke gehörten nun zum Aufgabenbereich einer städtischen Selbstverwaltung, an deren Spitze Rat und Bürgermeister standen. Mit 700 bis 800 Einwohnern (einschließlich der Stiftsangehörigen) war Werden dabei ein bescheidenes Städtchen innerhalb eines ebenso bescheidenen Territoriums.

V. Kloster und Stadt Helmstedt. Vergessen werden darf darüber nicht, dass die Werdener Äbte während des ganzen Mittelalters auch gleichzeitig Leiter des Helmstedter Klosters gewesen sind. Auch in Helmstedt erwuchs ihnen spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts eine Stadt, die nach der Brandkatastrophe von 1200 (im deutschen Thronstreit) um 1230 erstmals ummauert wurde und im Laufe des 13. Jahrhunderts weitgehend selbständig vom Werdener Abt als Stadtherrn wurde. Die stadtherrlichen Rechte gingen dabei auf den Rat Helmstedts und auf die welfischen Herzöge über, wobei letztere seit 1180 die Kirchenvogtei über das Kloster besaßen und ihnen 1490 formell Helmstedt abgetreten wurde. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts soll dabei die Einwohnerzahl der Stadt annähernd 3000 betragen haben.

Auch das Helmstedter Kloster geriet im späten Mittelalter in den Sog des Niedergangs der Werdener Abtei. Die Äbte - sowieso nur vom Werdener Konvent gewählt - kümmerten sich kaum noch oder nur unzulänglich (Streitigkeiten mit der Stadt) um die Angelegenheiten im weit entfernten Helmstedt. Und daher hielt auch die Bursfelder Kongregation und ihre Reform erst 1481 dort Einzug und konnte mit dem Neuaufbau des Klosters beginnen. In der frühen Neuzeit gab es dann das Werdener Ludgerikloster in der braunschweigischen Landstadt Helmstedt. Das Kloster wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts säkularisiert.

Literaturverzeichnis: Bötefür, Markus, Buchholz, Gereon, Buhlmann, Michael, Bildchronik Werden. 1200 Jahre, Essen 1999; Elbern, Victor Heinrich, St. Liudger und die Abtei Werden. Gesammelte kunsthistorische Aufsätze, hg. v. Basilius Senger, Essen 1962; Flügge, Wilhelm, Chronik der Stadt Werden, 2 Bde., 1887-1891, Ndr Essen 1989-1990; Jacobs, P., Geschichte der Pfarreien im Gebiete des ehemaligen Stiftes Werden a.d. Ruhr, 2 Tle., Düsseldorf 1893-1894; Das Jahrtausend der Mönche. KlosterWelt - Werden 799-1803, hg. v. JAn Gerchow (= Ausstellungskatalog), Essen-Köln 1999; Kötzschke, Rudolf , Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden an der Ruhr, Leipzig 1901; Kötzschke, Rudolf, Die Anfänge der Stadt Werden, in: BeitrrGWerden 10 (1904), S.1-69; Kötzschke, Rudolf, Das Gericht Werden im späteren Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet, in: BeitrrGWerden 10 (1904), S.70-126; Kunstführerreihe zu Kirchen, Kryptenanlage und Schatzkammer in Essen-Werden, 3 H., Essen-Werden 1984-1990; Mutke, Eduard, Helmstedt im Mittelalter. Verfassung, Wirtschaft, Topographie (= Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Geschichte IV), Wolfenbüttel 1913; Pothmann, Alfred, Die Kirche des heiligen Liudger, Mülheim a.d. Ruhr 1975; Römer, Christof, Helmstedt - Werden. Tausendjährige Geschichte einer Doppelabtei aus Helmstedter Sicht, in: MaH 36 (1983), S.11-23; Stüwer, Wilhelm (Bearb.), Die Reichsabtei Werden an der Ruhr (= Germania Sacra NF 12, Erzbistum Köln 3), Berlin-New York 1980; Zimmermann, Walther, Borger, Hugo, Ehmke, Ruth u.a., Die Kirchen zu Essen-Werden (= Die Kunstdenkmäler des Rheinlandes, Beih.7), Essen 1959.

Texte/Publikationen (Geschichte)

Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I: Die frühen Werdener Traditionsurkunden

Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II