Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

794 Oktober 4, Brummen:

Tradition des Wrachar - Schenkung von Besitz in Friesland an den Priester Liudger

Wrachar schenkt dem Priester Liudger Güter in Wichmond. Der in der Urkunde genannte Landulf war als Lite ein Halbfreier, der das an ihm ausgegebene Land selbstständig bewirtschaftete. Der in der Urkunde genannte Acker war vor der Schenkung "in Landleihe" (in meo benefitio) an den Freien Hildiger ausgegeben.

<XLVIII Tradition des Wrachar in Suifterbant oder in Seuuuald>

Ich begehre allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt zu machen, wie ich, Wrachar, Sohn des Brunhar, übergeben habe dem Priester Liudger für mein Seelenheil ein Landstück meines Rechts im Gau Hisloae am Ort, der Wichmond heißt; das ist jenes ganze Land, das Landulf, mein Lite, bewirtschaftet und umsorgt, und einen Acker, den der freie Mann Hildiger zuvor in Leihe von mir gehabt hat, mit allem, was zu diesem Landstück gehört, d.h. mit Wäldern, Wiesen, Weiden, Wegen, Gewässern und Gewässerläufen, Fischereien, außer einem kleinen Hof an diesem Ort, für den ich jenen Acker, den ich oben nannte, übergeben habe. Dies alles habe ich übergeben für ewigen Lohn dem oben genannten Priester Liudger mit ganzer Unversehrtheit; und ich will, dass das Übergebene auf ewig sei und zu keiner Zeit verändert werde. Aber der oben genannte Priester möge dieses Land zu andauerndem Nutzen der Kirche Gottes gemäß Eigentumsrecht besitzen, es bebauen und fruchtbar machen als unser Almosen; und wem er will vertraue er dies bei seinem Tod an, wobei er darauf sieht, dass es uns [für das Seelenheil] nützlich ist. Er möge [unabhängig] von mir und von allen die freie und festeste Gewalt darüber haben.

Geschehen ist dies aber mit Hilfe dieses Vertrages öffentlich im 27. Jahr des Königtums unseres frommsten Herrn König Karl [794] an den 7. Iden des Oktober [9.10.] am Ort, der Brummen heißt, vor den Zeugen und den Ausführenden, deren Namen hiernach genannt werden. Und damit dieses Zeugnis der Übergabe fester in Ewigkeit bewahrt wird, habe ich Zeit, Tag und Ort, an dem dies geschrieben wurde, vermerkt. Zeichen des Wrachar, der diese Übergabe mit eigener Hand vollendete und unten befestigte. Zeichen des Meginhard, von dessen Sohn, der dem zustimmte. Zeichen des Bernhard. Zeichen des Heligbert. Zeichen des Liudger. Zeichen des Irminlev. Zeichen des Gelo. Zeichen des Efurger. Zeichen des Ledok. Zeichen des Hildibald. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.55r, Liber privilegiorum maior, f.6v. - Blok 4; NrhUB I 4.