Quellen zur Geschichte Gerresheims

1302:

Inkorporation der Pfarrkirche Mintard

Eine Reihe von Pfarrkirchen - Linz, Meiderich, Mintard und Pier - gehörten im Mittelalter dem Gerresheimer Stift. Das Stift besaß hier das Patronatsrecht. 1302 wurde der Frauengemeinschaft durch den Kölner Erzbischof Wikbold von Holte (1297-1304) die Kirche in (Mülheim-) Mintard inkorporiert.

W[ikbold], durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, Erzkanzler des heiligen Reiches für Italien, den Geliebten in Christus, der Äbtissin und dem Konvent in Gerresheim in seiner Diözese, Heil im Herrn. Ihr habt uns angezeigt, dass die Einnahmen eurer Pfründen an Getreide bis jetzt gering und elend erscheinen, dass ihr in jedem Jahr über zwei Monate in der Verwaltung der Brotpfründe wegen dem Wenigen des zugewiesenen Getreides eurer Pfründe Mangel an Brot leidet, so dass es euch deswegen ansteht, für jene zwei Monate eure Kirche zu verlassen und dass ihr zur Ernährung in jener Zeit vielfach zu euren Freunden ausweicht. Ihr bittet uns demütig und fromm, dass wir würdig sind, zu eurer besseren Verpflegung und zur Behebung des Mangels die Kirche in Mintard, deren Präsentations- und Patronatsrecht von eurer Kirche [in] Gerresheim bzw. von eurer Äbtissin dort jetzt abhängt, eurer Kirche und euch zu inkorporieren. Wir haben daher Mitleid mit euren Unzulänglichkeiten und mit den angezeigten Mängeln nach frommer Väter Sitte, damit der Mangel der Brotpfründe nicht weiter euch oder irgendeine von euch von eurer Kirche und weiter den Gottesdienst in der Gerresheimer Kirche belastet. Wir haben euren Bitten Zustimmung erteilt und haben auf den Rat unserer Prälaten hin die Kirche in Mintard zu der Kirche in Gerresheim geführt nach Inkorporationsrecht unter der Bedingung, dass von nun an, wer auch immer für diese Kirche, wenn sie vakant ist, von der Äbtissin präsentiert wird und durch den Erzdiakon dieses Ortes von dieser bekleidet wird, soviel von den Einkünften oder sicheren Einnahmen, die zur Mintarder Kirche gehören, zurückbehält, dass er einen entsprechenden Unterhalt hat. Und was übrig ist von den Getreideeinnahmen der Kirche in Mintard kommt auf ewig euch und eurer Kirche in Gerresheim zu, um dem Mangel an eurer Brotpfründe abzuhelfen. Wir bestimmen und wollen, dass unser in Christus geliebter Propst der Xantener Kirche, der Kölner Erzdiakon, in dessen Erzdiakonat die besagte Kirche liegt, zusammen mit dem Kölner Chorbischof Ernst die Aussonderung und Einteilung [der Einkünfte] der Kirche in Mintard durchführt in die, die der Kirchenleiter gemäß dem, was gesagt wurde, für seinen angemessenen Unterhalt und für den Unterhalt dieser Kirche erlangen muss, und das, was aus den darüber hinausgehenden Einnahmen von nun an der Kirche in Gerresheim aus der Inkorporation zufällt. Sie selbst sorgen hinsichtlich der Kirche in Mintard dafür, damit nicht deren Leiter in der Leitung und Verwaltung dieser Kirche und anderen Rechten und Pflichten irgendeinen Mangel leidet. Wir wollen, dass durch diese Inkorporierung dem Gobelin von Homberg, der jetzt Pfarrer der Kirche in Mintard ist, keine Minderung des Rechts und seiner Einkünfte entsteht, sondern dass der wahre Pfarrer der Kirche diese Kirche mit allen ihren Rechten und Einkünften, wie sie bis jetzt die Pfarrer vor der besagten Inkorporation besaßen und gewohnt waren zu besitzen, vollständig zu seinem Lebensunterhalt innehat. Und damit die vorangestellte Inkorporation auf ewig gültig und unverrückbar erhalten bleibt, haben wir euch den vorliegenden Brief gegeben, bekräftigt mit unserem Siegel und denen unserer geliebten Söhne in Christus, des Dekans und des Kapitels der Kölner Kirche, die in dem Vorangestellten uns ihren Rat hinzugefügt haben.

Gegeben und geschehen an den Iden des Juni im Jahr des Herrn 1300 zwei. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - NrhUB III 18.