Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1064 April 30, Kaiserswerth:

Diplom König Heinrichs IV. - Verleihung der Grafschaft in Westvlieland und Rijnland an das Bistum Utrecht

Nach seiner Entführung hielt sich der unmündige König Heinrich IV. (1056-1106) noch einmal (ab) Ende April 1064 in der Kaiserswerther Pfalz auf. Hier urkundete er für das Bistum Utrecht und verlieh diesem die Grafschaft in Westvlieland und Rijnland.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Indem wir den Beispielen der rechtgläubigen Vorfahren folgen, die die Kirchen Gottes mit ihren Mitteln erbauten [und] die das Aufgebaute nicht weniger mit zum königlichen Fiskus gehörenden Mitteln als durch das eigene Ererbte ehrten, denken wir an den Gott gefälligen Lohn, während wir durch weltliche Güter ewige Kostbarkeiten, durch irdische Dinge Himmlisches, durch Hinfälliges einen Wohnsitz in der Ewigkeit erkaufen. Wir haben [auch] Gleiches und Ehrwürdiges veranlasst, um derartig den ersten Ertrag unserer Jugend durch Eifer zu weihen, damit das Leben hochbetagter werde in der [irdischen] Zeit und die Zeiten kurzweiliger in ruhigem Frieden. Von daher wollen wir, dass allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, bekannt sei, dass wir wegen unseres Seelenheils und [des Seelenheils] unseres Vaters frommen Angedenkens, des Kaisers und Augustus Heinrich [III.], und auf Vermittlung auch und mit Rat unserer Fürsten, des Kölner Erzbischofs Anno, des Mainzer [Erzbischofs] Siegfried, des Bremer [Erzbischofs] Adalbert, des [Bischofs] Eberhard von Trier, des [Bischofs] Burchard von Halberstadt, der Herzöge Friedrich, Gottfried [und] Gerhard und unserer übrigen Getreuen und nicht zuletzt wegen des treuen Dienstes des Bischofs Wilhelm vom selben [Bischofs-] Sitz derselben heiligen Utrechter Kirche als Eigentum übertragen haben die ganze Grafschaft in Westflinge und ungefähr die Landschaften am Rhein, die Graf Dietrich innehatte, mit allem zum königlichen Bann Gehörenden und dem gesamten an dieser Grafschaft Anhängenden, das sind: [die Abtei Egmond], Hörige beiderlei Geschlechts, Flächen, Gebäude, Äcker, Wiesen, Weiden, Ländereien, beackert und unbeackert, Gewässer und Gewässerläufe, Fischereien, Sterbfallabgaben und Einnahmen, Wege und Pfade, ausgesucht und vermessen, Märkte, Münzen, Zölle, Forsten. Und damit diese unsere Schenkung im ganzen Zeitalter gültig und unveränderlich bleibt, haben wir die daher aufgeschriebene Urkunde durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn König Heinrich IV.

Ich, Kanzler Sigehard, habe statt des Erzkanzlers Siegfried rekognisziert.

Gegeben an den 6. Nonen des Mai [2.5.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1064, im 9. Jahr aber der Einsetzung des Herrn Heinrichs IV. als König, im 8. aber des Königtums; verhandelt in (Kaisers-) Werth; in Gottes Namen selig [und] amen. [Buhlmann]

Abschrift in einem Schenkungsbuch aus dem Ende des 12. Jahrhunderts bzw. im Utrechter Chartular des 14. Jahrhunderts; in Latein. Der urkundliche Hinweis auf die Abtei Egmond ist eine spätere Verunechtung. - MGH DHIV 128; Oorkondenboek Utrecht I 226; Stumpf 2539d, 2979 (zu ca.1064); REK I 929; RI HIV 332.