Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1067 [Sommer], Aachen:

Diplom König Heinrichs IV. - Besitzschenkung an das Kaiserswerther Stift

Zur weiteren, durch König Heinrich IV. erfolgten Ausstattung der Kaiserswerther Kanoniker-gemeinschaft gehörte die Schenkung von (grundherrschaftlichem) Besitz des Herrschers in (Mülheim-) Styrum (a.d. Ruhr).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade König. Wir schulden, für den Erfolg der heiligen Kirche Gottes umso sorgfältiger Vorkehrungen zu treffen, je weiter wir aus göttlicher Gefälligkeit heraus höher steigen. Daher wollen wir, dass allen Getreuen Christi und unseren [Getreuen], sowohl den gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt werde, dass wir auf Bitten der Königin Bertha, der geliebtesten Gefährtin in unserem Königtum und Ehebett, und auf Eingebung des Kölner Erzbischofs Anno, nicht zuletzt Siegfrieds, des Propstes dieser Kirche, und unserer anderen Getreuen der Kirche des heiligen Suitbert, die in (Kaisers-) Werth errichtet wurde, zu Eigentum gegeben und versichert haben das, was wir haben in unserer Hand und zu Eigentum im Ort Styrum, gelegen im Hattuariergau in der Grafschaft des Grafen Bernhard, mit allem Zubehör, d.h. mit Hörigen beiderlei Geschlechts, Landstücken, Gebäuden, Äckern, Wiesen, Feldern, Weiden, Wäldern, Jagden, beackertem und unbeackertem Land, Gewässern und Gewässerläufen, Mühlstei-nen, Mühlen, Fischereien, Todfallabgaben und Erträgen, Wegen und Pfaden, abgesteckt und vermessen, und mit ganzem Nutzen. Wir gestehen das Recht zu, [dies] ewig zu besitzen unter der Bedingung, dass keiner unserer Nachfolger als Kaiser oder König, kein Herzog, Markgraf, Graf oder irgendeine andere Person mit größeren oder geringeren gerichtlichen Aufgaben dies Gegebene der vorgenannten Kirche wegzunehmen, zu entfremden oder in irgendeiner Weise zu stören wagt, dass aber Propst Siegfried vom besagten Kirchensitz und dessen Nachfolger von daher die freie Gewalt haben, zu besitzen, zu verleihen, zu tauschen oder das zu machen, was jenen zum Nutzen dieser Kirche gefällt. Und damit diese unsere Schenkung fest und unveränderlich im ganzen Zeitalter bestehen bleibt, haben wir diese Urkunde mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, [sie] durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Gegeben im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1067, Indiktion 5, im 15. Jahr aber der Ein-setzung des Herrn Heinrichs IV. als König, im 11. [Jahr] des Königtums. Verhandelt glücklich im Namen Gottes in Aachen; amen. [Buhlmann]

Abschrift aus dem Jahr 1634, in Latein. - MGH DHIV 200; NrhUB I 207; RhUB II 191; UB Kw 7; UB Mülheim 17; REK I 971; Stumpf 2713.