Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1067 [Sommer], Aachen:

Diplom König Heinrichs IV. - Schenkung von Weinbergen an das Kaiserswerther Stift

Auch König Heinrich IV. (1056-1106) stärkte wie schon sein Vater die wirtschaftliche Stellung des Kaiserswerther Stifts, dem er fünf Weinberge - ebenfalls in Kamp - schenkte. Sicher stand dahinter auch das Bestreben des Stifts, Streubesitz am mittelrheinischen Ort zu arrondieren und zu kumulieren. Die Weinberge in Kamp dienten der Versorgung der Kaiserswerther Kanoniker mit Wein, Indiz für Diversifikation und Autarkiestreben in einer frühmittelalterlichen Grundherrschaft.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade König.

Wenn wir wünschen, den Besitz der Kirche Gottes zu vermehren, zögern wir damit in keiner Weise, um dem Wohl unserer Seele am meisten zu dienen. Daher wollen wir allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, [das Folgende] mitteilen: Auf Vermittlung und Bitte der Königin Bertha, unserer auserwähltesten Gefährtin in Königtum und Ehebett, und nicht zuletzt des Erzbischofs Anno von Köln, des Propstes Siegf-ried der bestehenden Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth und anderer unserer Getreuen geben wir der besagten Kirche fünf Weinberge im Ort Kamp, die im Enrichgau in der Grafschaft des Grafen Ludwig gelegen sind, mit allem Recht und Nutzen zu Eigentum. Wir versichern diesen Besitz durch dauerndes Recht und anerkennen auf diese Weise, dass keiner unserer königlichen oder kaiserlichen Nachfolger sowie kein Herzog, Markgraf, Graf oder eine andere mächtige oder geringe Gerichtsperson es wage, das so der erwähnten Kirche Gegebene ihr wegzunehmen, zu entfremden oder den Besitz in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen; hingegen haben der Propst Siegfried und seine Nachfolger das Recht, von nun an die genannten Güter frei zu besitzen, zu verleihen, zu tauschen oder damit zu machen, was zum Nutzen der Kirche ihnen gefällt. Und damit diese unsere Besitzübergabe fest und unveränderlich in ganzer Ewigkeit bleibt, haben wir zur Bekräftigung diese Urkunde mit eigener Hand gekennzeichnet und befohlen, sie mit dem Eindruck unseres Siegels zu versehen.

Zeichen des Herrn Heinrich (MF.) IV., des Königs.

Ich, Kanzler Sieghard, habe anstelle des Erzkanzlers Siegfried dies geprüft. (SI.)

Gegeben im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1067, Indiktion 5, auch im Jahr 15 der Einsetzung des Herrn König Heinrichs IV., im 11. Jahr seines Königtums; geschehen zu Aachen. Gesegnet im Namen Gottes; amen. [Buhlmann]

Besiegelte Originalurkunde, in Latein. - MGH DHIV 199; NrhUB I 208; RhUB II 190; UB Kw 8; UB Nassau I 126; REK I 971; Stumpf 2712.