Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1064 Mai 2, Kaiserswerth:

Diplom König Heinrichs IV. - Zurückstellung entfremdeter Güter an das Bistum Utrecht

Das nachstehende Diplom enthält die angebliche Zurückstellung von entfremdeten Gütern des Bistums Utrecht durch König Heinrich IV. (1056-1106) und die Bestätigung der Immunität von Orten der beiden Utrechter Stifte.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Wir wollen, dass allen Christgläubigen, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, [das Folgende] bekannt sei: Es waren der heiligen Utrechter Kirche Gottes von Graf Dietrich und dessen Söhnen von der Zeit [Kaiser] Heinrichs II. und der des Bischofs Adelhold von diesem [Bischofs-] Sitz an ungerechtfertigterweise entfremdet worden die Güter, für die sowohl derselbe Kaiser Heinrich als auch unser Großvater Konrad [II.] und unser Vater Heinrich [III.] seligen Angedenkens viel geleistet und viele Streitigkeiten durchgefochten haben und auch wir und unsere Getreuen viel Mühe verwendet haben. Wir wollen - wir betonen es -, dass bekannt sei, dass wir diese [Güter] wegen unseres Seelenheils und [des Seelenheils] unseres frommen Vaters Heinrich und unserer anderer Vorgänger auf Vermittlung auch und mit Rat unserer Fürsten, des Kölner Erzbischofs Anno, des Mainzer [Erzbischofs] Siegfried, des Bremer [Erzbischofs] Adalbert, des [Bischofs] Eberhard von Trier, des [Bischofs] Burchard von Halberstadt, der Herzöge Friedrich, Gottfried [und] Gerhard und unserer übrigen Getreuen und nicht zuletzt wegen des treuen Dienstes des Bischofs Wilhelm vom selben [Bischofs-] Sitz [Utrecht] zurückgestellt und wiederhergestellt sowie mit königlicher Autorität derselben heiligen Kirche versichert haben. Diese [Güter] sind aber: im Ort, der Krimpen heißt, 4 Mansen; von der Grenze des Flusses Albas bis zur Merwede, von da bis nach Menkenesdreth die Hälfte des ganzen Landes mit dem ganzen Bannbezirk; ebenso von Riede an der Merwede bis nach Sliedrecht; ebenso an der Merwede in Dordrecht, ebenso am Drubbel, ebenso am Devel, ebenso am Waal, ebenso wiederum an der Merwede bis nach Dordrecht mit der neu erbauten Kapelle, von Dordrecht nach Osten bis Godekineshofstat, was bei Werkenmonde liegt; in Holtreca 7 Mansen, in Valkenburg 16 Hofstellen mit dem dazugehörenden Land, ebendort 3 Mansen; ein gewisser eigener Wald zwischen Balkenberg und Grotereheuekestegron bis Litte zum Holzfällen und zur Jagd und als Weide und mit ganzem Nutzen; in Heemstede 1 Manse; die Kirche in Vlaardingen mit den Kapellen; Oestgeest mit den Kapellen; Voorhout und Nordwijk mit den Kapellen; Velesen mit den Kapellen; Heilo mit den Kapellen; Pethem, Altendorf mit den Kapellen; dazu die ganze Grafschaft in Holland mit allem zum königlichen Bann Gehörenden; außerdem das Lehen, das Graf Unruoch von Bischof Aldebold innehat; von diesem Ort, der Sigeldith heißt, bis nach Rinesmuthon, von da weiter vom östlichen Ufer des Rheines bis nach Bodegraven. [Das Lehen hat(te) inne] nach Unruoch Godezo, nach Godezo Dietrich, der Sohn der Bava, den Graf Dietrich vertrieb und mit Gewalt vom heiligen Martin trennte. Wir befehlen auch, dass kein Graf oder keine Person im Auftrag eines Grafen an Yssel und Lek an den zu den zwei [Utrechter] Stiften gehörenden Orten irgendeine Macht habe, dass aber [die Güter] Eigentum der in den Stiften dienenden Brüder sind und Bestandteil der Immunitätsprivilegien [König] Ottos I., der als Erster diese [Orte] dem heiligen Martin übergab, und unserer anderen Vorgänger. Und damit diese Urkunde unserer Bestätigung gültig und unveränderlich bleibt, haben wir das daher aufgeschriebene Schriftstück durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, es durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn König Heinrich IV.

Ich, Kanzler Sigehard, habe statt des Erzkanzlers Siegfried rekognisziert.

Gegeben an den 6. Nonen des Mai [2.5.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1064, im 9. Jahr aber der Einsetzung des Herrn Heinrichs IV. als König, im 8. aber des Königtums; verhandelt in (Kaisers-) Werth; in Gottes Namen selig [und] amen. [Buhlmann]

Gefälschte Urkunde in einem Schenkungsbuch des endenden 12. Jahrhunderts und in späteren Chartularen; in Latein. Die Fälschung basiert auf der echten Privilegierung König Heinrichs IV. für das Bistum Utrecht, die am 30. April 1064 in Kaiserswerth erfolgt war, und entstand um 1130 auf Grund von Besitzstreitigkeiten zwischen der Utrechter Bischofskirche und dem Kloster Echternach. - MGH DHIV 129; Oorkondenboek Utrecht I 228; RI HIV 333.