Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

800 September 16, Wichmond:

Tradition des Folkhard, Reginald, Gerhard u.a. - Besitzschenkung in Wichmond an Liudger

Die Verwandten Reginald, Folkard, Gerhard, Wifil und Helmberht schenken einen Acker in Wichmond an Abt Liudger.

<VII Tradition des Folkhard, Reginald, Gerhard und der Übrigen in Wichmond>

Wir wünschen, dass sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen bekannt gemacht wird, dass wir, die Miterben und Miteigentümer und Verwandten mit den Namen Reginbald, Folkward, Gerhard, Wifil und Helmbert, übergeben haben einen Acker unseres Erbes in Wichmond dem Priester und Abt Liudger, um dort [in Wichmond] eine Kirche zu erbauen; [der Acker befindet sich] auf der Nordseite jenes Ackers, den Liudger selbst vom Grafen Wrachar empfangen hat. Wir wollen, dass das Übertragene auf ewig sei und zu keinen Zeiten jemals verändert werde. Aber der vorgenannte Priester mö-ge zum ewigen Nutzen der Kirche von uns die freie und festeste Gewalt haben, das immer damit zu tun, was er will, während er lebt, und bei seinem Tod zu bestimmen, was zum Nutzen der Kirche Gottes nötig ist.

Wenn aber irgendjemand, was wir nicht glauben, dass es sein wird, - wir selbst, was fern sei, oder irgendeiner unserer Erben -, es wagt, angestachelt vom Teufel, gegen diese Schenkung anzugehen, so verfällt er zuerst dem Zorn des himmlischen Gottes, wird von der Gemeinschaft aller Kirchen verbannt und ist darüber hinaus gezwungen, an den Besitzer zwei Pfund Gold und zehn Pfund Silber zu zahlen; und so möge er nicht fähig sein, das zu beanspruchen, was er gefordert hat; aber diese feste und unveränderliche Schenkung möge auf ewig bestehen bleiben kraft dieses Vertrages.

Geschehen ist dies aber öffentlich im selben Ort, der Wichmond heißt, im zweiunddreißigsten Königsjahr des frommsten Königs Karl [800] an den 16. Kalenden des Oktober [16.9.]. Ich habe Tag, Ort und Zeit notiert, an der ich geschrieben habe. Ich, Thiatbald, ein demütiger Priester, bin gebeten worden, dies zu schreiben und zu unterschreiben. Diese sind die, die dies gesehen und gehört haben: Zeichen des Folkard, des Gerhard, des Wifil und des Helmbert, die diese Schenkung vollzogen und mit jeweils eigener Hand versichert haben.

Zeichen des Hildiger. Zeichen des Odhelm. Zeichen des Meginung.

Zeichen des Waldfrid. Zeichen des Werinbert. Zeichen des Rodbert.

Zeichen des Liudger. Zeichen des Werinhard. Zeichen des Engilbert. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.36r, Liber privilegiorum maior, f.3v. - Blok 18; NrhUB I 16.