Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

805 April 23, Bidingahem:

Tradition des Liudger und des Hiddo - Besitzschenkung u.a. in Doornspijk an Liudger

Liudger, Sohn des Hredger, und Hiddo schenken Güter in Doornspijk, Quarsingseli und Berugtanscotan an den Bischof Liudger.

<X Tradition des Liudger und des Hiddo>

Wir wünschen allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt zu machen, auf welche Weise ich, Liudger, Sohn des Hredger, und ich, Hiddo, Sohn des Heriwin, übergeben haben einen Teil unseres Eigenguts dem Bischof Liudger für unser Seelenheil und für ewigen Lohn, [und zwar] am Ort, der Doornspijk heißt, und an den zwei Orten Quarsingseli und Berugtanscotan das, was wir dort haben nach Erbrecht bzw. als Bifang bzw. durch anderen Erwerb. Dies alles haben wir insgesamt übergeben dem Bischof Liudger selbst als unser Almosen. Wir wollen, dass das Übergebene ewig sei und dass es zu keiner Zeit verändert werde. Aber er [Liudger] möge zu seinem ewigen Nutzen und zum Nutzen der Kirche Gottes die freie und festeste Gewalt [unabhängig] von uns und allen haben, das von nun an [damit] zu tun, was er will.

Geschehen ist dies aber öffentlich gemäß diesem Vertrag im Ort, der Bidingahem heißt, im 37. Jahr des Königtums des ruhmreichsten Kaisers Karl [805] an den 9. Kalenden des Mai [23.4.] vor den Zeugen und Ausführenden, deren Namen hiernach verzeichnet sind. Und damit diese Schenkung auf ewig anhält, habe ich Tag und Ort notiert, an dem dies geschrieben wurde. Ich, Priester Thiatbald, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. Zeichen des Liudger, der diese Übergabe mit gebietender Hand vollzog und unten kennzeichnete. Zeichen des Hiddo, der ähnlich dies übergab und versicherte.

Zeichen des Marchard.

Zeichen des Baior. Zeichen des Helmrich.

Zeichen des Engilbald. Zeichen des Liudbert.

Zeichen des Wilbald. Zeichen des Folkrad.

Zeichen des Reginger. Zeichen des Ledoc.

Zeichen des Gerbert. Zeichen des Gerbert.

Zeichen des Thiatbald. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.38r, Liber privilegiorum maior, f.4v. - Blok 30; NrhUB I 27.