Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

801 Mai 1, Werden (Tiefenbach):

Tradition des Hildirad - Schenkung eines Bifangs im Wagneswald an Liudger

Die Tradierung eines Bifangs bei Werden durch einen gewissen Hildirad hat die nachstehende Urkunde zum Inhalt. Man beachte die Erwähnung des "Burgbachs", ein Hinweis auf die Alteburg bei Werden.

<XXIII Tradition des Hildirad im Wagneswald>

Ich begehre, dass sowohl allen Gegenwärtigen als auch Zukünftigen bekannt gemacht wird, dass ich, Hildirad, Sohn eines gewissen [Lücke], für mein Seelenheil und für ewigen Lohn übergeben habe jenen Bifang, den ich aus dem Erbe ausgeschieden habe vom Bach, der Burgbach heißt, bis zu jenem Bach, der vom Ostteil des Widubergs herabfließt, völlig übergeben habe bis zum Ufer der Ruhr an die Reliquien des heiligen Erlösers und der ewigen heiligen Jungfrau Maria - außer jenem Teil, den Folkbert im benachbarten Gebiet zwischen Ruhr und Widuberg einst begonnen hat zu roden. Diesen also so bezeichneten Bifang habe ich mit ganzer Unversehrtheit als mein Almosen an die oben erwähnten Reliquien und in die Verfügung des Abtes Liudger gegeben; ich will, dass die Übertragung ewig sei und durch keine Umstände der Zeiten darüber hinaus verändert werde; aber zu immerwährenden Nutzen für die Kirche Gottes habe der genannte Abt Liudger nach Erbrecht die freie und sehr feste, von mir und allen [unabhängige] Verfügung das, was er möchte, damit von nun an zu tun.

Wenn irgendwer aber, aufgestachelt vom Teufel, was ich dennoch nicht glaube, dass dies geschehen wird, - ich selbst, was fern sei, oder einer meiner Erben oder Vorerben oder irgendeine Person - gegen diese [Schenkung] anzugehen wagt oder diese bleibend und wohlüberlegt brechen will, verfalle er zuallererst dem Zorn des himmlischen Gottes und werde von der Gemeinschaft der heiligen Engel ausgeschlossen, wenn er sich nicht rasch von seinem sehr schlechten Vorhaben abwendet; und er soll darüber hinaus zwangsweise an die Herrschaft 2 Pfund Gold und 10 Pfund Silber zahlen, und er kann so dies, was er zurückgibt, nicht als Eigentum beanspruchen; aber fest und unverrückbar soll diese Schenkung in Ewigkeit bleiben gemäß diesem Vertrag.

Geschehen ist dies aber öffentlich am Ort, der Tiefenbach [Werden] heißt, am Ufer der Ruhr, an die Reliquien des heiligen Erlösers und der heiligen Maria, im 33. Jahr des Königtums unseres frommsten Königs, des Herrn Karl [801], an den Kalenden des Mai [1.5.], vor den Zeugen und den die Hand Hebenden, deren Namen unten aufgezählt werden; und damit diese Urkunde fester in Ewigkeit bewahrt wird, habe ich Zeit und Ort, an dem dies geschrieben wurde, angegeben.

Zeichen des Hildirad, der diese Schenkung mit gebietender Hand vollendet und unten dies versichert hat.

Zeichen des Heribald. Zeichen des Frithuric. Zeichen des Hildibrat.

Zeichen des Brunhard. Zeichen des Avo. Zeichen des Seward.

Ich, Priester Thiatbald, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.45r, Liber privilegiorum maior, f.5v. - Blok 22; NrhUB I 19.