Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

801 August 26, Wichmond:

Tradtion des Rodulf - Besitzschenkung in Engeland an Liudger

Rodulf schenkt eine Hufe zu Engeland (bei Apeldoorn) und einen Anteil am Wald Braclog an Abt Liudger.

<VIII Tradtion des Rodulf in Engeland>

Ich begehre allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt zu machen, wie ich, Rodulf, Sohn des Wibald, übergeben habe an die Reliquien des heiligen Erlösers und der heiligen ewigen Jungfrau Maria und in Hände des Abtes Liudger einen kleinen Teil meines Erbes im Gau Felum am Ort, der Engeland heißt; dies sind ein kleiner Hof und zwölf Teile im Wald, der Braclog heißt, mit den Weiden und der vollen Verfügung, die nach dem Gesetz an jenem kleinen Hof hängt. Dies alles habe ich übergeben als mein Almosen an die oben erwähnten Reliquien und in die Hände des schon genannten Abtes. Und ich will, dass das Übertragene auf ewig sei und zu keinen Zeiten jemals verändert werde. Aber der Abt Liudger selbst möge zum Nutzen der Kirche Gottes auf Grund dieses Vertrags die freie und festeste Gewalt [unabhängig] von mir und allen haben, das von nun an zu tun, was er will.

Geschehen ist dies aber öffentlich im Ort, der Wichmond heißt, an der Kirche des heiligen Erlösers im 33. Jahr des Königtums unseres frommsten Königs Karl [801] an den 7. Kalenden des September [26.8.] vor den Zeugen und denen, die die Hand heben, deren Namen unten aufgezählt sind. Und damit diese Urkunde fester bewahrt wird in Ewigkeit, habe ich Tag, Zeit und Ort notiert, an denen dies geschrieben wurde.

Ich, der Priester Thiatbald, wurde beauftragt, dies zu schreiben und zu unterschreiben. Zeichen des Rodulf, der diese Übergabe mit gebietender Hand vollzog und unten versichert hat.

Zeichen des Hildiger. Zeichen des Liudger. Zeichen des Everwin.

Zeichen des Liudger. Zeichen des Meginbert. Zeichen des Engibert.

Zeichen des Odhelm. Zeichen des Germund. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.37r, Liber privilegiorum maior, f.4r. - Blok 25; NrhUB I 22.