Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

[816 Januar 28 - 817 Januar 27], Werden:

Tradition des Erik und des Ermenfrid - Schenkung von Grundbesitz an der Erft an Hildigrim

Erik und Ermenfrid schenken zwei Teile des Waldes bei Ad Crucem ('Beim Kreuz') und zwei Äcker an Bischof Hildigrim.

<XXXVIII Tradition des Erik und des Ermenfrid an der Erft>

Wir begehren, sowohl allen Gegenwärtigen als auch Zukünftigen bekannt zu machen, wie wir, Erik und Ermenfrid, übergeben haben dem Bischof Hildigrim zwei Teile von jenem Forst, der oberhalb der Erft [gelegen] ist, am Ort, der 'Beim Kreuz' heißt. Was zu jenen zwei Teilen gehört, übertragen wir ganz und unversehrt und haben [dies] übergeben auf ewig als Besitz.

Wenn aber irgendjemand, was wir nicht glauben, dass es geschieht, wenn wir selbst oder einer unserer Erben gegen diese Übergabe angehen will oder es wagt, diese zu verletzen, so ist er gezwungen, an euch und den unterstützenden Fiskus 2 Pfund Gold und 10 Pfund Silber zu zahlen. Und diese vorliegende Übergabe möge in jeder Zeit fest bestehen bleiben gemäß dieser Übereinkunft.

Geschehen ist dies aber an der Ruhr [Werden] vor der Kirche des heiligen Erlösers, wo dies geschrieben wurde, im 3. Jahr unseres Herrn, des Kaisers Ludwig [816/17]. Zum Zeugnis, dass Erik und Ermenfrid die zwei Teile jenes Forstes an der Erft für 30 Schillinge übergeben haben und dass Theadrada einen von Amulric zuvor übergebenen dritten Teil und 5 [Schillinge] hatte, waren da die, die dies sahen. Zeichen des Gundoin. Zeichen des Hildibert. Zeichen des Erchenger. Zeichen des Eilbold. Zeichen des Odwin. Zeichen des Reginher. Zeichen des Ewerwin. Und diese sind die, die gesehen haben, dass Hildibert [das Rechtsgeschäft] vermittelte. Vikar Grimold. Rodger. Friedrich. Folker. Herulf. Widrad. Landbert. Ich, der Diakon Amulbert, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.51r, Liber privilegiorum maior, f.9v. Die Datierung erfolgt nach dem 3. Regierungsjahr Kaiser Ludwigs des Frommen (814-840). - Blok 34; NrhUB I 32.