Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1251 Juni 19, Neuss:

Diplom König Wilhelms von Holland

Das Kloster Kamp (-Lintfort) auf dem Kamper Berg war 1123 als eine Gemeinschaft der Zisterzienser, als erste Zisterze auf deutschen Boden von Morimond aus durch den Kölner Erzbischof Friedrich I. (1100-1131) gegründet worden, entwickelte sich aber im Verlauf des 12. Jahrhunderts eher langsam. Um 1200 ist eine rege Bautätigkeit bezeugt, Getreideanbau und Viehzucht waren die Voraussetzung für eine rege Handelstätigkeit der Mönche, die sich auch in der nachstehenden Urkunde niedergeschlagen hat.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Reiches, die diese Urkunde sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Das uns angeborene Wohlwollen zwingt uns, die dem Gottesdienst anhängenden Orte und besonders den Gottesdienst des zisterziensischen Ordens in seinem Tun um Wirksamkeit zu fördern und nicht zuletzt auch nach unseren Möglichkeiten durch Schenkungen zu erweitern. In Nachahmung unserer Vorgänger, der Kaiser und Könige, wollen wir daher in aufrichtiger Zuneigung das Kloster Kamp und die dort dem Höchsten dienenden Brüder unterstützen und geben ihnen diese Gnade und gestehen ihnen die Freiheit zu, dass fünfzig Fässer Wein und Lebensmittel, mit denen diese Brüder versorgt werden, von jeder Besteuerung bei unserer Burg (Kaisers-) Werth ganz und gar frei und losgelöst sind. Wir weisen daher an und befehlen mit königlicher Autorität dem nunmehrigen Burggrafen und den anderen, die im Verlauf der Zeit für unsere erwähnte Burg zuständig sein werden, dass sie es nicht wagen, die Gnade, die dem genannten Kloster und den Brüdern bewilligt wurde, einzuschränken oder die Lebensmit-tel dieser [Mönche] mit irgendeinem Zoll zu beschweren. Wer dies tut, dem sei bekannt, dass er sich den Unwillen unseres Schöpfergottes und die schwere Ungnade unserer Hoheit zuzieht.

Gegeben zu Neuss, im Jahr des Herrn 1200 einundfünfzig am Tag des Gervasius und Prothasius [19.6.]. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - NrhUB II 374; MGH DW 151; RI W 5042.