Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1252 Juni 23, Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Burggraf Gernand II. von Kaiserswerth blieb für König Wilhelm weiterhin aus politischen (Burg Kaiserswerth) und finanziellen Gründen (Kaiserswerther Zoll) wichtig. Am 23. Juni 1252 berief der Herrscher daher Gernand nochmals zum Burggrafen auf Lebenszeit, wobei die Kaiserswerther Einkünfte gegen eine "sichere jährliche Zahlung" an Gernand verpachtet wurden. Hochrangige Bürgen - darunter der Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden - sollten für die Einhaltung dieser "Bewilligung unserer Gnade" sorgen.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Reiches, die diesen Brief sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Es ist würdig mit der ganzen Vernunft vereinbar, dass wir die, die sich in der Hingabe für uns als treu und ergeben erweisen, mit königlicher Förderung erhöhen und zu einem erfolgreichen Dienst anhalten. Daher begehren wir, unseren geliebten Getreuen Gernand, den Burggrafen von (Kaisers-) Werth, die häufigen Dienste, die sowohl er selbst als auch sein Vater uns und unseren Vorgängern treu erwiesen hat, zu vergelten, und haben aus königlicher Großzügig-keit heraus veranlasst den Beschluss, dass er, solange er lebt, Aufseher und Burggraf unserer Burg in (Kaisers-) Werth im Bistum Köln bleibt und wir, während er lebt, weder einen anderen dort einsetzen noch ihm irgendeinen Gehilfen beigeben. Wir wollen außerdem, dass der Burggraf alle Einkünfte und Erträge, die mit unserer Burg selbst verbunden sind, von uns hat, solange er lebt, mit einer sicheren jährlichen Zahlung, die uns und dem Reich zu leisten ist, solcherart, wie sein Vater und er selbst die besagten Einkünfte bis jetzt von uns und unseren Vorgängern, den Kaisern und Königen der Römer, erhalten haben. Damit daher diese Bewil-ligung unserer Gnade von niemandem in Zukunft oder von uns auf keine Weise verletzt werden kann, geben wir dem besagten Burggrafen zur Erfüllung des Vorgenannten insgesamt als Bürgen den ehrwürdigen Kölner Erzbischof Konrad, unseren geliebten Fürsten, [und] die adligen Männer: Graf Otto von Geldern, Graf Wilhelm von Jülich, Graf Adolf von Berg, Herzog Walram von Limburg, Dietrich genannt von Meißen, den Erstgeborenen des Grafen von Kleve und Herrn Arnold von Diest, unsere Getreuen. Zum Zeugnis dieser Sache und zur größeren Klarheit haben wir veranlasst und befohlen, den vorliegenden Brief aufzuschreiben und durch das Siegel unserer königlichen Majestät zu befestigen.

Geschehen und gegeben in Köln an den 9. Kalenden des Juli [23.6.], Indiktion 10, im Jahr des Herrn 1252, im vierten Jahr unseres Königtums. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift in einem Transfix für König Richard von Cornwall (1257-1272). - NrhUB II 382; MGH DW 221; RI W 5102; REK III 1682.