Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1257 Dezember 7, Kaiserswerth:

Diplom König Richards von Cornwall - Privilegierung der Stadt Köln

Anfang Dezember 1257 war es Burggraf Gernand, der mit Richard von Cornwall wohl letztmals einen König in Kaiserswerth empfing. Richard stellte am 7. Dezember 1257 in Kaiserswerth eine Urkunde für die Bürger von Cambrai aus, in der er diesen - unter der Voraussetzung des an seinen Vertreter Johannes von Avesnes zu leistenden Treueids - seine Unterstützung zusicherte und die städtischen Rechte bestätigte, vorbehaltlich der Rechte des Bischofs, seines Kanzlers, und des Domkapitels.

Richard, von Gottes Gnaden König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des heiligen römischen Reiches, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, auf ewig und alles Gute. Weil wir den adligen Mann Johannes von Avesnes, unseren geliebten Getreuen und Vertrauten, zur Stadt Cambrai geschickt haben, damit er von den Bürgern dieser Stadt in unserem Namen den uns geschuldeten Treueid fordert und empfängt und damit dieselben Bürger für diesen Johannes auf Grund des ihm in unserem Namen geleisteten Treueids dasselbe tun wie sie es für uns tun, wenn wir anwesend wären. Wir haben diesem Johannes den Auftrag gegeben, dass er nach Empfang des Eids von den besagten Bürgern bis zum Ratschluss unseres Willens die besagten Bürger von Cambrai in unserem Namen, soweit uns daran gelegen ist, sowohl hinsichtlich der Personen als auch der Dinge schützt und verteidigt und er gegen irgendwelche Rechtsverletzer die Seinen bewahrt und bei der Gerechtigkeit hält. Indem wir den Wortlaut des Vorliegenden offen herausstellen, wollen wir, dass allen bekannt sei, dass, wenn diese Bürger von Cambrai uns unsere Forderung nach dem Treueid erfüllt haben - was wir befehlen, dass sie [das] tun und erfüllen, weil dies unserem Recht geschuldet ist -, wir den besagten Bürgern rechtmäßig versprechen werden, dass, wenn der ehrwürdige Bischof N[ikolaus] von Cambrai, unser geliebter Fürst und Kanzler, oder das [Dom-] Kapitel von Cambrai oder irgendein anderer aus Gelegenheit gegen den uns verbürgten Treueid angeht oder sich äußert, wir für die Schöffen und die besagten Bürger von Cambrai diesbezüglich und darüber hinaus die gesetzmäßigste und gute Gewähr und den Schutz geschuldeter Verteidigung auf uns nehmen werden. Darüber hinaus werden wir die Gesetze der Stadt Cambrai und die guten Gewohnheiten und Handfesten bewahren und veranlassen, dass sie bewahrt werden, soweit es uns betrifft - immer ausgenommen in allem und durch alles die Rechte des besagten Bischofs und [Dom-] Kapitels. Zum Zeugnis von allem haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück von daher aufzuschreiben und durch das Siegel unserer Majestät zu befestigen. Gegeben in (Kaisers-) Werth am 7. Tag des Dezember [7.12.], Indiktion 1, im Jahr des Herrn 1257, im 1. Jahr aber unseres Königtums. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift. - WINKELMANN, Acta imperii inedita, Bd.1, Nr.561; RI RC 5337.