Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1259 April 27:

Urkunde des Kaiserswerther Burggrafen Gernand II.

Ab dem 12. Jahrhundert verwendete das Kaiserswerther Stift verstärkt Teile seiner Grundherrschaft für die Besitzvergabe an Ministeriale und Lehnsleute. Die Inanspruchnahme von kurmedpflichtigem Stiftsgut durch den Leiter der staufischen Prokuration, Burggraf Gernand II. (1245/49-1271), gehört dazu und fügt sich auch gut zu den Überlegungen, die den Burggrafen als Vasallen und Truchsess des Stifts sehen. Die Kapelle St. Georg lag übrigens in einer vorstadtartigen Siedlung östlich der Fleeth; die dem Stift inkorporierte Kirche war 1078 eingeweiht worden.

Ich, Gernand, Burggraf von (Kaisers-) Werth, bekenne mit vorliegender Urkunde fest und bezeuge, dass ich von der Kirche zu (Kaisers-) Werth zwei Grundstücke innehabe, von denen gesagt wird, dass das eine eine halbe Hufe Land und das andere der vierte Teil einer Hufe ist, und zwar ein Berg in Ikte sowie ein Obstgarten und ein Fischteich beim Obstgarten. Aber für jeden dieser Teile - bearbeitete Güter in meinem Besitz - bezahle ich Kurmede und alle Abgaben, die gewohnheitsmäßig für Besitztümer zu zahlen sind. Ferner entrichte ich an den Hof der Kapelle des heiligen Georg für die genannte halbe Hufe vier Schillinge und für den erwähnten vierten Teil einer Hufe 18 Pfennige in jedem Jahr am Fest des heiligen Andreas [30.11.] als gerechten und zu schuldenden Zins. Als Zeugnis dieser Sache offenbart sich die vorliegende Urkunde, die durch die Befestigung meines Siegels bekräftigt ist.

Gegeben an den 5. Kalenden des Mai [27.4.], im Jahr des Herrn 1259. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift des 14. Jahrhunderts; Pergament. - UB Kw 47.