Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1252 Dezember 18, Köln:

Urkunde des Kölner Erzbischofs

Ritter - wohl Burgmannen der Kaiserswerther Pfalz - waren Zeugen bei einem vom Kölner Erzbischof Konrad beurkundeten Rechtsakt, der die Ablösung eines durch Heinrich von Alpen an das Kloster Altenberg verkauften Rolandswerther Weinbergs aus dem erzbischöflichen Lehnsverhältnis bewirkte.

Konrad, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche [und] Erzkanzler für Italien, allen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, ewiges Heil im Herrn. Wir wol-len, dass euch das vorliegende, mit unserem angehängten Siegel bekräftigte Schriftstück bekannt sei, und tun kund, dass unser Getreuer Heinrich, der Sohn des Ritters Arnold von Alpen, mit unserer Erlaubnis und der seiner Vormünder, nämlich des Xantener Dekans Johannes und der Brüder Heinrich und Philipp von Dincelachin, verkauft hat der Kirche von Altenberg mit Zustimmung seiner Mutter und seiner Miterben seinen in Rolandswerth gelegenen Weinberg am Ort, der Sonnenhalde genannt wird und mit dem er von uns belehnt worden war, und das ganze Recht, was er an dem besagten Weinberg hatte, vor uns aufgab. Auf seine Bitten und denen seiner besagten Vormünder hin haben wir mit dem Rat unserer Vertrauten und mit Hinblick auf den ewigen Lohn diesen Weinberg der erwähnten Kirche [Altenberg] zugestanden als ewigen Besitz, so dass sie auf seinen Hof bei Bonn dem Heinrich und seinen Nachkommen, die diesen Hof in Zukunft besitzen werden, jedes Jahr am Festtag des heiligen Martin [11.11.] sechs Pfennige zahlt und sechs [Pfennige] für das Recht, das für gewöhnlich nidirual heißt, und sechs [Pfennige] für die Inbesitznahme des besagten Weinbergs. Die Zeugen dieser Sache sind: Pfarrer Gerhard von Alpen, Heinrich von Lo, Ludwig von (Kaisers-) Werth, Hermann von Reikin, Berthold von Lo, Gottschalk von Millingen, Gottschalk von (Kaisers-) Werth, Ritter, und viele andere mehr.

Gegeben in Köln im Jahr des Herrn 1252 an den 15. Kalenden des Januar [18.12.]. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - NrhUB II 387; REK III 1707.