Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1253 August 13, Utrecht:

Diplom König Wilhelms von Holland

Der Deutsche Orden wurde wiederholt von König Wilhelm privilegiert. Am 13. August 1253 erging u.a. an den Burggrafen Gernand II. von Kaiserswerth der Befehl, die Zollbefreiung für Wein und Güter des Deutschen Ordens einzuhalten.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, seinen Getreuen, dem Burggrafen Gernand von (Kaisers-) Werth und den in Boppard und Wesel eingesetzten Zöllnern seine Gnade und alles Gute. Weil wir aufrichtig mit herrschaftlicher Liebe Fürsorge tragen für unsere geliebten und geschätzten Getreuen, die Brüder vom Haus der Deutschen der heiligen Maria, und weil wir deren Rechte und Freiheiten, die ihnen von den vergöttlichten römischen Kaisern und Königen, unseren Vorgängern, fromm zugestanden worden waren, nicht vermindern, sondern vermehren wollen, haben wir eurer Treue aufs Schärfste befohlen und wollen letztlich und schlechthin, dass ihr erlaubt, dass sie und ihre Beauftragten mit Wein und den anderen Gütern, die sie sowohl bei der Tal- als auch bei der Bergfahrt auf dem Fluss Rhein für den eigenen Zweck befördern oder befördern lassen, ohne irgendeine Zollerhebung vorbeifahren, soweit ihr seht, dass dies durch die ihnen von unseren Vorgängern zugestandenen Privilegien und Urkunden abgedeckt ist.

Gegeben in Utrecht an den Iden des August [13.8.], Indiktion elf. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - WINKELMANN, Acta imperii inedita, Bd.1, Nr.548; MGH DW 282; RI W 5159.