Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1050 April 1, Kaiserswerth:

Diplom König Heinrichs III. - Weinberg in Kamp

Die wahrscheinlich (um) 1045 erfolgte Rückgabe Kaiserswerths an das deutsche Königtum ermöglichte es Kaiser Heinrich III. (1039-1056), auf der Rheininsel eine Pfalz zu errichten. Aus dem Kloster war spätestens zu Beginn der salischen Zeit, aber sicher in einem längeren Entwicklungsprozess ein Stift geworden, das als Pfalzstift nun der Pfalz untergeordnet wurde. Um das Stift wirtschaftlich zu stärken, schenkte der Kaiser "dem Altar des heiligen Bekenners Suitbert in (Kaisers-) Werth" ein im mittelrheinischen Kamp (bei Boppard) gelegenes Grundstück mit Gebäuden und einem Weinberg, das zuvor seinem Ministerialen Fridabreh gehört hatte.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Milde begünstigt, erhabener Kaiser der Römer. Alle unsere und Christi Getreuen, sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen, mögen wissen, dass wir auf Fürsprache unserer Gemahlin und königlichen Gefährtin Agnes, der kaiserlichen Herrscherin, ein Grundstück mit Gebäuden und einem Weinberg in dem Ort, der Kamp genannt wird und der in der Grafschaft Arnolds im Enrichgau gelegen ist, dem Altar des heiligen Bekenners Suitbert in (Kaisers-) Werth geben, [und zwar] mit demselben Recht und Nutzen, wie es unser Ministeriale Fridabreh vorher besessen und innegehabt hat. Wir schenken dies in der selbstverständlichen Erwägung und unter der Bedingung, dass der Propst des eingangs erwähnten Ortes und dessen Nachfolger künftig das Grundstück zu freier Verfügung haben sollen und zum Nutzen der dort dienenden Brüder das tun können, was auch immer ihnen gefällt. Und damit diese, unsere kaiserliche Schenkung fest und unerschütterlich für alle Zeit bestehen bleibt, haben wir diese, daher aufgeschriebene Verordnung durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels - wie unten zu sehen - zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des unbesiegbarsten Königs (MF.), des [vom Namen her] zweiten erhabenen Kaisers der Römer. (SMP.)

Ich, Kanzler Winitherius, habe anstelle des Erkanzlers Bardo dies geprüft. (SR.) (SI.)

Gegeben an den Kalenden des April, im Jahr 1050 der Geburt des Herrn, Indiktion 3, auch im Jahr 21 der Einsetzung des Herrn Heinrich als dritter König und zweiter Kaiser [dieses Namens], im Königtum das 11., im Kaisertum aber das 4. Jahr. Im Namen des Herrn geschehen zu (Kaisers-) Werth; gesegnet und amen. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - MGH DHIII 249; NrhUB I 183; RhUB II 189; UB Kw 6; UB Nassau I 122.