Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1057 April?], [Kaiserswerth?]:

Diplom König Heinrichs IV. - Güterschenkung an das Bistum Utrecht

Wohl ebenfalls in Kaiserswerth und im April 1057 bestätigte König Heinrich IV. (1056-1106) dem Bistum Utrecht und dessen Bischof Wilhelm I. die Schenkung von Gütern und Rechten in Muiden und an anderen Orten durch seine königlichen Vorgänger.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Wenn wir gegenüber den dem Gottesdienst geweihten Orten guten Willen zeigen, dann glauben wir ohne Bedenken, dass uns die ewige Seligkeit zukommen wird. Daher sei dem Eifer aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, bekannt gemacht, dass der ehrwürdige Bischof Wilhelm der Utrechter Kirche, die errichtet wurde zu Ehren des heiligen Martin, unseren Blicken zeigte gewisse Urkunden der vorausgegangenen Könige, in denen steht, dass sie [die Könige] der besagten Kirche als Eigentum zugestanden hatten bestimmte Dinge ihres Rechts, das ist: was sie im Ort Muiden besaßen, auch den rechtmäßig zu diesem Ort gehörenden Zoll, der einst schon dem Waldger als Lehen zuges-tanden worden war; die ganze Fischerei in der Zuidersee, die zu ihrem Königsgut gehörte; darüber hinaus das Land, was Graf Atto in Loenen hatte; auch was sie zu beiden Seiten des Flusses, der Vecht genannt wird, besaßen; [alles] in ganzer Unversehrtheit; Ländereien, Wälder, Gewässer und Gewässerläufe, Fischereien; auch die Teiche und der See, der aus diesem Fluss Vecht entsteht; im Übrigen das Land, das Atto im Ort Eki hatte und das in rechtlicher Weise durch Konfiszierung königlicher Besitz wurde und in ihre Verfügung kam. Zur Befestigung dieser Sache aber - damit dies wahrer geglaubt und fester überdacht wird - forderte der besagte Bischof von uns, dass wir der Sitte der Könige und Vorgänger folgen und beschließen, eine Urkunde unserer Autorität wegen der Liebe zu Gott und der Ehrerbietung gegenüber dem heiligen Martin für diese Kirche zu veranlassen. Wegen dessen Bitten haben wir wegen des Wunsches um göttlichen Lohn und zum Andenken an unseren Vater Heinrich [III.] und unseren Großvater Konrad [II.], den Kaisern, die dasselbe mit ihren Urkunden bestätigten, und nicht zuletzt auf Vermittlung unserer geliebten Mutter Agnes, der Kaiserin und Augusta, freigebigst zugestimmt und verordnet und streng befohlen, dass wir dies durch die Autorität unseres Königtums von diesem Tag an der besagten Kirche in allen vorgenannten Dingen zugestehen und als ewiges Recht anweisen, gleichwie im Übrigen unsere königlichen und kaiserlichen Vorgänger den Kirchen Gottes die Immunität zugestanden hatten. Und damit diese Urkunde fester sei, haben wir jene durch eigene Hand befestigt und befohlen, sie durch unser Siegel zu kennzeichnen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Schenkungsbuch des endenden 12. Jahrhunderts und in späteren Chartularen; in Latein. Die Urkundendatierung fehlt, so dass nur auf Grund von sachlichen Zusammenhängen mit der Urkunde vom wahrscheinlich 23. April 1057 der April 1057 als Datierung und Kaiserswerth als Ausstellungsort vermutet werden können. - MGH DHIV 14; Oorkondenboek Utrecht I 217 (zu 1056-1062); Stumpf 2539c, 2980 (zu 1064); RI HIV 102.