Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1052 März 5, Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Heinrichs III. - Schenkung an Erzbischof Adalbert von Bremen

Beim Aufenthalt Kaiser Heinrichs III. (1039-1056) in Kaiserswerth Anfang März 1052 schenkte der Herrscher Erzbischof Adalbert von Bremen (1043-1072) und dessen Brüdern Theti und Friedrich sein (ansonsten unbekanntes) Gut Nizalin.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und Augustus. Je reicher wir unsere Getreuen durch unsere kaiserliche Freigebigkeit machen, desto bereitwilliger werden die Getreuen ohne Zweifel gegenüber uns und im Dienst für uns sein. Daher wollen wir, dass dem tüchtigen [Dienst-] Eifer aller unserer und Christi Getreuen, sowohl der zukünftigen als auch der gegenwärtigen, bekannt sei, dass wir auf Vermittlung unserer Gefährtin in Königtum und Ehebett, der Kaiserin und Augusta Agnes, und ebenso unseres geliebtesten Sohnes Heinrich dem Erzbischof Adalbert der Bremer Kirche und dessen Brüdern Theti und Friedrich eingedenk ihrer Dienste als Eigentum geschenkt haben die Nizalin genannte Besitzung, die aus dem Recht unseres Eigentums und des Königtums ausscheidet, gelegen in der Grafschaft des Markgrafen Theti und im Gau [Lücke], mit allem Zubehör, das sind: Orte, Flächen, Gebäude, Äcker, Weiden, Felder, Wiesen, Länderein, beackert und unbeackert, Wälder, Jagden, Gewässer und Gewässerläufe, Mühlen, Fischereien, Sterbegelder und Einnahmen, Wege und Pfade, ausge-sucht und vermessen, und mit allem Recht und Nutzen, der auf irgendeine Weise erlangt werden kann, auch unter der Bedingung, dass der besagte Erzbischof und dessen oben erwähnte Brüder hinsichtlich der oben erwähnten Besitzung daher die freie Verfügungsgewalt haben, [diese] innezuhaben, zu übertragen, zu verkaufen, zu tauschen, zu verleihen, den Erben zu überlassen oder was sie damit sonst tun wollen. Und damit diese Schenkung unserer Autorität fest und unveränderlich im ganzen Zeitalter bleibt, haben wir diese daher aufgeschriebene Urkunde durch eigene Hand bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des unbesiegbarsten Königs, des [dem Namen nach] zweiten Kaisers der Römer und Augustus. (M.) (SMP.)

Ich, Kanzler Winither, habe statt des Erzkanzlers und Erzbischofs Liutbold rekognisziert.

Gegeben an den 3. Nonen des März [5.3.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1052, Indiktion 5, im 24. Jahr aber der Einsetzung des Herrn König Heinrich III. bzw. des Kaisers [Heinrich] II., im 13. indes des Königtums, im 8. aber des Kaisertums; glücklich verhandelt im Namen Gottes in (Kaisers-) Werth; amen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Merseburger Kopialbuch des 15. Jahrhunderts; in Latein. Bei der Urkundenabschrift wurde aus dem originalen Uueride für "Kaiserswerth" Queride. - MGH DHIII 283; UB Merseburg I 72.