Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1051 April 30, Kaiserswerth:

Diplom König Heinrichs III. - Markt des Klosters Brogne

Anfang April 1051 nahm Kaiser Heinrich III. wieder Aufenthalt auf der Kaiserswerther Rheininsel. Hier verlieh der Herrscher dem lothringischen Benediktinerkloster Brogne (bei Namur) Markt, Zoll und Gerichtsbarkeit; der (Wochen-) Markt fand in Brogne immer mittwochs, ein (Jahr-) Markt zur Kirchweihe statt.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und Augustus. Wir wollen, dass allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den zukünftigen, als auch den gegenwärtigen, bekannt sei, dass wir für das Seelenheil unseres Vaters, des Kaisers und Augustus? Konrad [II.] seligen Angedenkens, und gleichwie unserer Mutter Gisela durch unsere kaiserliche Autorität bewilligt und auf ewig übertragen haben den Markt, den Zoll, den Bannbezirk und alles andere, was dazu gerecht und rechtmäßig gehört, an jedem Mittwoch der Woche und an drei Tagen bei der Weihe der Kirche im Ort Brogne, der gelegen ist sowohl im Gau Lomacensis [in Südbrabant] als auch in der Grafschaft des Grafen Adalbert, zum Nutzen der dort Gott und den Heiligen Petrus und Eugenius sowie allen Heiligen Tag und Nacht unter der Regel des heiligen Benedikt dienenden Brüder und unter der Bedingung, dass, wenn irgendwer mit den dorthin Kommenden oder dort Handel Treibenden oder von da Zurückkehrenden ungerechtfertigterweise streitet, er unseren Bann erleidet und, wenn irgendwer den Brüdern von dem oben Genannten etwas entzieht, er sich die Verwünschung Gottes und der Heiligen Petrus und Eugenius sowie aller Heiligen zuzieht. Und damit dieser Markt am vorgenannten Ort nicht öfter stattfindet, untersagen wir [dies] auf jede Weise durch unsere kaiserliche Autorität und Macht. Und damit diese unsere kaiserliche Bewilligung und Schenkung fest und unveränderlich im ganzen Zeitalter bestehen bleibt, haben wir diese daher aufgeschriebene Urkunde durch eigene Hand, wie unten zu sehen, bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des [unbesiegbarsten] Königs, des [dem Namen nach] zweiten Kaisers der Römer und Augustus.

Ich, Kanzler [Winither], [habe statt des Erzkanzlers Bardo rekognisziert].

Gegeben an den 2. Kalenden des Mai [30.4.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1051, Indiktion 5 [richtig: 4], im 23. Jahr aber der Einsetzung des Herrn König Heinrich III. bzw. [Lücke] II., im 12. indes des Königtums, im 5. aber des Kaisertums; verhandelt in (Kaisers-) Werth; selig [und] amen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Codex des 17. Jahrhunderts; in Latein. Die in der Urkunde(nabschrift) angegebene Indiktion (5) ist unrichtig. Der Ausstellungsort Kaiserswerth ist in der Abschrift des Diploms mit Uuerede angegeben. - Nationalbibliothek Paris; MGH DHIII 268.