Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1054 Juli 10, Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Heinrichs III. - Vergünstigungen für das Metzer Domkapitel

In Kaiserswerth übereignete Kaiser Heinrich III. (1039-1056) seinem Getreuen Emehard bisher als Lehen besessene Besitzungen im Tauber- und Jagstgau als freies Eigen.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und Augustus. Allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, wollen wir, dass bekannt sei, dass wir unserem Getreuen Emehard wegen dessen beständigen und treuen Dienst als Eigentum gegeben und geschenkt haben ein Gut, das wir in den Orten Markelsheim, Asbach und wiederum Asbach, Rietbach, Heuchlingen [?] haben, das er zuvor aus unserem Teil [des Reichsgutes] als Lehen innehatte und das von Hermann, der ein Geächteter war, was für gewöhnlich elosh heißt, in kaiserliche Verfügung kam, in den Gauen Taubergau und Jagstgau in der Grafschaft des Grafen Hezelo gelegen, mit allem Zubehör, das ist: mit Hörigen beiderlei Geschlechts, Flächen, Gebäuden, Ländereien, bebaut und unbebaut, Äckern, Weiden, Wiesen, Feldern, Wäldern, Jagden, Gewässern und Gewässerläufen, Mühlen, Fischereien, Sterbfallabgaben und Einnahmen, Wegen und Pfaden, ausgesucht und vermessen, und mit allem Nutzen, der auf irgendeine Weise daraus erlangt werden kann, unter der Bedingung, dass der besagte Emehard hinsichtlich des besagten Gutes von daher die freie Verfügungsgewalt habe, [dies] innezuhaben, zu vergeben, zu verkaufen, zu tauschen, zu verleihen, den Erben zu hinterlassen oder was er selbst damit tun möchte. Und damit diese unsere kaiserliche Schenkung nun und in Ewigkeit fest und unveränderlich bestehen bleibt, haben wir [befohlen], diese Urkunde von daher aufzuschreiben, und sie durch eigene Hand, wie unten zu sehen, bekräftigt und befohlen, sie durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des unbesiegbarsten Königs (M.), des [dem Namen nach] zweiten Kaisers der Römer und Augustus. (SMP.)

Ich, Kanzler Winither, habe statt des Erzkanzlers und Erzbischofs Liutbold rekognisziert. (SI.)

Gegeben an den 6. Iden des Juli [10.7.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1054, Indiktion 7, im 26. Jahr aber der Einsetzung des Herrn König Heinrich III. bzw. des Kaisers [Heinrich] II., im 17. des Königtums, im 8. aber des Kaisertums; verhandelt im Namen Gottes glücklich in (Kaisers-) Werth; amen. [Buhlmann]

Besiegeltes Originaldiplom; in Latein. - MGH DHIII 324; WürttUB I 229 Stumpf 2458.