Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1057 April?], [Kaiserswerth?]:

Diplom König Heinrichs IV. - Verleihung des Wildbanns im Drenthegau an das Bistum Utrecht

Wohl in Kaiserswerth und im April 1057 bestätigte König Heinrich IV. (1056-1106) dem Bistum Utrecht und dessen Bischof Wilhelm I. (1054-1076) die von Kaiser Heinrich III. (1039-1056) vorgenommene Zuweisung des Wildbanns im Drenthegau.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Es sei dem Diensteifer aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, bekannt, dass wir wegen der Liebe zu Gott und der Ehrerbietung gegenüber dem heiligen Martin und nicht zuletzt auf Vermittlung unserer geliebten Mutter Agnes, der Kaiserin und Augusta, dem Wunsch und den Bitten unseres Getreuen, des Bischofs Wilhelm von der Utrechter Kirche, zugeneigt sind und - gleichwie dies durch die Großherzigkeit unseres Vorgängers, des Kaisers und Augustus' Heinrich II. [III.] seligen Angedenkens der Utrechter Kirche, die zu Ehren des heiligen Martin errichtet wurde, bewilligt und befestigt wurde - für das ganze Zeitalter [und] durch den Befehl königlicher Autorität verboten haben, dass keiner der anderen Grafen und [keiner] von irgendwelchen anderen Leuten es wage, im Drenthe genannten Gau Hirsche, Bären oder Wildschweine, darüber hinaus Wildtiere, die auf Deutsch helo und scelo genannt werden, außer mit Erlaubnis des Hirten der vorgenannten Bischofskirche zu jagen. Wir wollen auch und bestimmen durch die Festsetzung königlicher Großherzigkeit und befehlen, dass in diesem Gau und in allen seinen Bezirken bis zu den übrigen angrenzenden Gebieten der besagten Utrechter Kirche das Forstrecht wie uns in unseren [Forsten] fest zusteht. Und damit diese Urkunde unserer Autorität festere Kraft erlangt, haben wir die daher aufgeschriebene Urkunde durch eigene Hand befestigt und befohlen, sie durch unser Siegel zu kennzeichnen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Schenkungsbuch des endenden 12. Jahrhunderts und in späteren Chartularen; in Latein. Die Urkundendatierung fehlt, so dass nur auf Grund von sachlichen Zusammenhängen mit der Urkunde vom wahrscheinlich 23. April 1057 der April 1057 als Datierung und Kaiserswerth als Ausstellungsort vermutet werden können. - MGH DHIV 17; Oorkondenboek Utrecht I 216 (zu 1056-1062); Stumpf 2539d, 2979 (zu ca.1064); RI HIV 105.