Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1057 April?], [Kaiserswerth?]:

Diplom König Heinrichs IV. - Verleihung der Grafschaft Drenthe an das Bistum Utrecht

Wohl in Kaiserswerth und im April 1057 bestätigte König Heinrich IV. (1056-1106) dem Bistum Utrecht und dessen Bischof Wilhelm I. (1054-1076) die von Kaiser Konrad II. (1024-1039) vorgenommene Verleihung der Grafschaft Drenthe (in den nordöstlichen Niederlanden).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Wir bitten, dass alle Getreuen der heiligen Kirche Gottes und unsere [Getreuen] wissen sollen, wie der uns liebste Vorsteher der Utrechter Kirche, Wilhelm, zu unserem Königtum gekommen ist, damit wir im Namen Gottes in Nachahmung unserer Vorgänger es für würdig befinden, der besagten Kirche, die errichtet und geweiht wurde zu Ehren des heiligen Bekenners Christi Martin, Rechte des königlichen Fiskus zu versichern, das ist: die Grafschaft Drenthe, die unser Großvater, der Kaiser Konrad [II.], aus Freigebigkeit dieser Kirche übertragen hat. Indem wir dessen [des Bischofs] Bitte freigebigst gehorchen, haben wir in der Hoffnung auf ewigen Lohn und für das Seelenheil unseres Vaters Heinrich [III.] und unseres Großvaters Konrad [II.], der Kaiser, und auf Vermittlung unserer geliebten Mutter Agnes, der Kaiserin und Augusta, der besagten Kirche Utrecht, dem heiligen Martin und dem Bischof dieses [Bischof-] Sitzes und seinen Nachfolgern als Eigentum anvertraut die zuvor erwähnte Grafschaft von Drenthe mit ganzem zu dieser Grafschaft gehörenden Nutzen und der Unversehrtheit zu dauerndem Recht und [dies] versichert durch unsere königliche Autorität. Und damit diese Urkunde unserer Autorität ewige Kraft erlangt, haben wir das daher aufgeschrie-bene vorliegende Schriftstück durch eigene Hand befestigt und befohlen, es durch unser Siegel zu kennzeichnen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Schenkungsbuch des endenden 12. Jahrhunderts und in späteren Chartularen; in Latein. Die Urkundendatierung fehlt, so dass nur auf Grund von sachlichen Zusammenhängen mit der Urkunde vom wahrscheinlich 23. April 1057 der April 1057 als Datierung und Kaiserswerth als Ausstellungsort vermutet werden können. - MGH DHIV 15; Oorkondenboek Utrecht I 215 (zu 1056-1062); Stumpf 2539e; RI HIV 103.