Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1052 März 10, Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Heinrichs III. - Besitzbestätigung und Immunität für das Kloster St. Paul

Kaiserswerth war auch Ausstellungsort, als Kaiser Heinrich III. (1039-1056) dem bei Piacenza gelegenen Kloster St. Paul dessen Besitzungen und Immunität bestätigte.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und Augustus. Wenn wir uns bemühen, die heiligen Orte Gottes, die am meisten und insbesondere zu unserer Herrschaft gehören, in einem glücklichen Stand zu halten und zu festigen, erhoffen wir in sicherem Glauben zu Christus den ewigen Lohn. Daher sei der Gesamtheit der Getreuen der heiligen Kirchen Gottes und unserer [Getreuen], der gegenwärtigen und der zukünftigen, bekannt, dass Widerold, der ehrwürdige Abt des am Ort und im Bezirk von Mediana errichteten Klosters des seligen Apostels Paulus im Gebiet von Piacenza, unsere Gnade demütig erbat, dass wir aus Liebe zu Gott, für das Heil unserer Seele und für den Zustand unseres Königreichs es für würdig halten, alles, was zu den Rechten dieses Klosters durch Urkunden der Könige und Kaiser und Privilegien der römischen Bischöfe und durch sonstige Übergaben christlicher Getreuer gehört, durch unsere urkundliche Autorität zu versichern und bekräftigen. Wir neigen dessen Bitten zu und lösen ein unsere Verpflichtung auf Vermittlung unserer geliebten Ehefrau Agnes und unserer übrigen Getreuen wie des Kölner Erzbischofs Hermann [II.] und unseres geliebten Kanzlers Opizo; wir versichern, stellen her, kleiden ein, geben zurück und bekräftigen alles und jedes, was zu diesem ehrwürdigen Kloster, wie geschrieben ist, gehört, und [damit] dies, was es nun besitzt oder was es durch Unglücksfälle verloren hat oder gemindert sieht [Lücke]: das Kloster mit den Kirchen und den Meiereien, die innerhalb des [Kloster-] Walls gelegen sind, mit den Besitzungen Arelia, Feglina, Caprila, Brevugle, Dandeli, Cese, Maurencium, Zuckceri, Peccoraria, Corneto, Sciuictano, Salinci, Castellania, Leocasco, Trojano, Popilincho; und die Kirche St. Gabriel mit den Ländereien und Meiereien; Coano, Sugiano, Zelle und Land in Piacenza; der Hof Canasia und die Kirche St. Georg mit den dort zugehörenden Meiereien; Land bei Maderno und Tusculum; die Meierei in Gragnano; die Meierei oberhalb Padua an verschiedenen Orten; Berselum; die Piacentiner Salzgruben mit ihren Meiereien; Castella, Pretasileria, Peli, Casale, Nuce[tulo], Gambaro, die Kirche St. Pankratius im selben Ort Casale; Ogno, die Kirche St. Michael und die Meiereien, die in den Bergen sind: Careceto mit der Burg und den Meiereien, Montepetroso, Cicenia; Campoplano mit den Kirchen und allem Zubehör; der Hof des heiligen Petrus in Uaria; die Kirche des heiligen Erlösers in Maritima; die Kirche des heiligen Angelus in Castelione infra Mure; in Planelle mit den Meiereien und einem Markt und einem anderen Markt im schon genannten Campoplano; das Land und die Meierei in Uicomarino; in Petroniano, in Uilla, im Hafen Pegada, in Arena; ein Vorwerk Ueri; im Feld von Piscina, in Musciano; das Vorwerk Madioli; in [Rou]oscalia; Land an verschiedenen Orten in den Grafschaften Brescia, Cremona, Lodi und Parma, gleichwie man in den Urkunden des Klosters liest; der Hof in Papia und die Kirche, die errichtet wurde zu Ehren des heiligen Paulus und der heiligen Agatha, die Zisterne außerhalb der Stadt beim Tor, das Marinca heißt; ein Garten und ein anderer Garten beim heiligen Victus; in der Grafschaft Terdonensis die Kirche zu Ehren der heiligen Maria in Gridiano und Land in Assunigia, in Arzere und in Legusiano und in Redderadi und in der Zelle Gausaca und an anderen verschiedenen Orten; in der Grafschaft Volterra Land und die Kirche des heiligen Viktor und einen Teil vom Ort St. Maria von Carme und einen Teil vom Ort St. Miniatus und an verschiedenen Orten in derselben Grafschaft. Was sonst noch dazugehört und [dies] alles mit dem Zubehör, das ist: [mit] Ländereien, beackert und unbeackert, Wäldern, Grenzen, Wiesen, Weiden, Bergen und Tälern, Mühlen und Fischereien, Gewässern und Gewässerläufen, Kirchen, Kapellen, Zehnten, Hörigen und dem übrigen Zubehör, haben wir dem vorgenannten Kloster und dem ehrwürdigen Abt Widerold und dessen Nachfolgern durch unsere kaiserliche Autorität versichert, bekräftigt, verliehen, zurückgegeben und wiederhergestellt. Wir bestimmen endlich und befehlen, dass kein Herzog, Markgraf, Bischof, Graf, Vizegraf, Gastalde und keine mächtige und geringe Person unseres Königreichs es wagt, die Güter der vorgenannten Kirche des heiligen Paulus zu mindern, dessen Dörfer und übrigen Orte als Herberge zu nutzen oder ohne Befehl des Abtes dieses Klosters einen Gerichtstermin abzuhalten oder irgendeinen Frondienst oder eine öffentliche Verrichtung oder eine Steuer aufzuerlegen oder ohne rechtmäßiges Urteil die Mönche von irgendeinem Landstück zu entfernen; aber es ist ihnen erlaubt, unter unserer Verteidigung ruhig und friedlich Gott zu dienen und für den Zustand unseres Königreichs in heiterem Geist den Herrn anzubeten. Wenn irgendwer aber Verletzer dieser unserer Urkunde und Versicherung ist, möge er wissen, dass er sich mit dem Kloster und dem Abt um einhundert Pfund reinsten Goldes vergleichen muss, auch mit unserer Kammer um dieselben einhundert [Pfund Gold]. Damit aber dies wahrer geglaubt wird, haben wir [dies] mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, das vorliegende Schriftstück mit dem Eindruck unseres Siegels unten zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich III., des unbesiegbarsten Königs, des [dem Namen nach] zweiten Kaisers der Römer und Augustus. (M.) (SMP.)

Ich, Kanzler Opizo, habe statt des Erzkanzlers Hermann rekognisziert.

Gegeben an den 6. Iden des März [10.3.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1052, Indik[tion 5], im 24. Jahr aber der Einsetzung des Herrn König Heinrich III. bzw. des Kaisers [Heinrich] II., im 13. des Königtums, im [6. des] K[aisertums]. Verhandelt glücklich in (Kaisers-) Werth; amen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift von 1347; in Latein. - Piatolli Diploma Henrico III; REK I 826a.