Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1057 April?], [Kaiserswerth?]:

Diplom König Heinrichs IV. - Verleihung der Grafschaft Teisterbant an das Bistum Utrecht

Wohl in Kaiserswerth und im April 1057 bestätigte König Heinrich IV. (1056-1106) dem Bistum Utrecht und dessen Bischof Wilhelm I. (1054-1076) die von Kaiser Konrad II. (1024-1039) vorgenommene Verleihung der Grafschaft im Teisterbant (südlich von Utrecht).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, begünstigt durch göttliche Gnade, König.

Wir zweifeln nicht daran, dass es der königlichen Person ziemt, hinsichtlich unserer Seele viel zu gewinnen, kirchliche Dinge durch irdische Wohltaten zu vermehren und Geringes zurückzuweisen, weil das Erwähnenswerte und von einem ihrer Getreuen Erbetene mit ganzer Anstrengung reichlich vermehrt wird. Daher wollen wir, dass der Gesamtheit aller unserer und Christi Getreuen bekannt werde, dass Wilhelm, der Bischof der Utrechter Kirche, die errichtet wurde zu Ehren des heiligen Martin, unserem Königtum zeigte gewisse Urkunden unseres Großvaters seligen Angedenkens, des Kaisers Konrad [II.], in denen steht, dass dieser gewisse seiner Rechte, das ist: die Grafschaft im Teisterbant, als ewigen Besitz übertragen hat an Utrecht, den heiligen Martin und den Bischof dieses [Bischofs-] Sitzes und seine Nachfolger mit dem ganzen Nutzen, der zu dieser Grafschaft gehört, [und] unter der Be-dingung, dass danach niemand in jener Grafschaft die Machtgewalt ausübt außer mit Er-laubnis des Vorstehers jenes Ortes [Utrecht], weil er [der Kaiser] diesem das Ganze, was er an Nutzen in jener [Grafschaft] hat, zugestanden hatte; und damit die Rechte dort fester begründet sind, bestimmte er, jenem [Bischof] zum Herrschen den Bann zu geben. Zur Befestigung dieser Sache, damit dies wahrer geglaubt, an dies fester gedacht wird, forderte der besagte Bischof endlich von uns, dass wir es für würdig halten, die Urkunde dieser Schenkung der besagten Kirche zu versichern. Indem wir dessen Bitten freigebigst zuneigen, haben wir in der Hoffnung auf ewigen Lohn und für das Seelenheil unseres Vaters Heinrich [III.] und unseres Großvaters Konrad [II.], der Kaiser, und auf Vermittlung unserer geliebten Mutter Agnes, der Kaiserin und Augusta, der besagten Kirche anvertraut diese Grafschaft mit ganzem Nutzen zu dauerndem Recht und dies als Eigentum versichert durch unsere königliche Autorität. Und damit diese unsere Urkunde unveränderlich bestehen bleibt, haben wir jene durch eigene Hand befestigt und befohlen, sie durch unser Siegel zu kennzeichnen. [Buhlmann]

Urkundenabschrift in einem Schenkungsbuch des endenden 12. Jahrhunderts und in späteren Chartularen; in Latein. Die Urkundendatierung fehlt, so dass nur auf Grund von sachlichen Zusammenhängen mit der Urkunde vom wahrscheinlich 23. April 1057 der April 1057 als Datierung und Kaiserswerth als Ausstellungsort vermutet werden können. - MGH DHIV 16; Oorkondenboek Utrecht I 214 (zu 1056-1062); Stumpf 2539b, 2979 (zu ca.1064); RI HIV 104.