Schramberg im Mittelalter

Gesellschaft

Die weitgehend personale Gesellschaft des Mittelalters basierte auf den Prinzipien Herrschaft und Genossenschaft, wobei Herrschaft eine Unterordnung, Genossenschaft eine Gleichstellung von Personen implizierte. Formen von Genossenschaft waren Verwandtschaft und Freundschaft, die Einungen von Kaufleuten, aber auch die Gemeinschaft von Mönchen (Kloster). Herrschaft artikulierte sich z.B. in der Grundherrschaft, in der Vogtei und im  Lehnswesen, zudem in der Unterordnung der Mönche unter ihren Abt. Dabei war die mittelalterliche Gesellschaft regional verschieden und rechtlich und sozial gegliedert in: Unfreie, Halbfreie, Freie bzw. in bäuerliche und städtische Unterschichten, freie Bauern und Bürger, Adel und Geistliche. Bürgertum und Stadt sind ein Phänomen des hohen und späten Mittelalters. Dem Miteinander im gesellschaftlichen Netzwerk von Gruppen und Individuen entsprach ein ausgedehnter Katalog von Verhaltensweisen und Regeln.

Wesentliche Grundlage auch der sich selbst biologisch reproduzierenden mittelalterlichen Gesellschaft waren Mann und Frau. Bis zum frühen Mittelalter hatte sich die kirchliche Vorstellung von Einehe durchgesetzt, Konsensehen scheiterten an Familieninteressen sowohl bei Adligen und Bürgern (Standesehen) als auch Leibeigenen (genosssame Ehen). Sexualität sollte durch die Ehe legitimiert werden und nur der Fortpflanzung dienen. In der rechten Ehe besaß der Mann die Munt, die Schutzgewalt über die Frau. Doch war diese deswegen keineswegs rechtlos bei Erbe und Besitz. Dass Ehen in die Krisen des Zusammenlebens geraten konnten, war auch im Mittelalter so. Ehebruch und Ehestreit hat es auch damals gegeben, während kirchlicher Einfluss die Ehescheidung immer mehr erschwerte und nur noch zu nahe Verwandtschaft als Scheidungsgrund gelten ließ. Die Ehe war Voraussetzung für das Leben in Familie und Verwandtschaft, die Familie bot dem Einzelnen, zumal Kindern und alten Leuten, Schutz und Hilfe in der mittelalterlichen Gesellschaft. Abseits der Ehe erlaubte die ("fahrende" und sesshafte) Prostitution das Ausleben von Sexualität zumindest für (unverheiratete) Männer.

Buhlmann, Deutscher Südwesten; Buhlmann, Mönchtum; LexMA