Schramberg im Mittelalter

Mönche, Nonnen

Der Begriff "Mönch" leitet sich vom griechischen μωνάχοσ (monachos, "Einzelner") her, während "Nonne" zunächst die Sanktimoniale, die "Kanonikerin", aber auch die Nonne in einem Kloster bedeuten konnte. Der Eintritt ins Kloster konnte von frühester Kindheit bis kurz vor dem Tod erfolgen. So ist bis zum hohen Mittelalter in Benediktinerklöstern die Oblation ("Übergabe") von pueri oblati bezeugt. Noviziat ("Lehre"), Tonsur (Scheren des Haupthaars), Gelübde und Profess führten die ins Kloster Eingetretenen in den Mönchsstand. Die Mönche waren nach der Benediktregel dem gemeinsamen Leben, der vita communis verpflichtet. Dieser Lebensweise entsprachen die Mönchsgelübde auf Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam (als den drei evangelischen Räten) sowie ein streng geregelter Tagesablauf bei Gebet und Arbeit in den von der Außenwelt abgeschirmten Klostergebäuden der Klausur. Der Kreuzgang diente der Meditation, das Refektorium und das Dormitorium dem gemeinsamen Essen und Schlafen. Wirtschaftsgebäude und Gästehäuser verbanden die Mönchsgemeinschaft mit der Außenwelt, ebenso das Gebot der Barmherzigkeit, das die Unterstützung von Armen, Fremden und Pilgern forderte. Ungehorsam und das Brechen der Gelübde zogen Strafen nach sich, die im Kapitelsaal verhandelt wurden. Dies alles machte die monastische Disziplin (religio) der Mönche aus.

Die soziale Schichtung der Mönche in den Schwarzwaldklöstern variierte von Kloster zu Kloster und durch die Jahrhunderte des Mittelalters. Im frühen Mittelalter mag es auch nichtadlige oder gar unfreie Mönche in Klöstern gegeben haben, ab dem hohen Mittelalter dominierten unter den Chormönchen Adel und Rittertum, die Konversen mochten auch aus den anderen Schichten der Gesellschaft kommen. Im 15. Jahrhundert gerieten unter dem Einfluss der Konzilsbewegung (Konzil von Konstanz, 1414-1418) die Adelsklöster in die Kritik. Die benediktinischen Reformbewegungen verteidigten die Gleichbehandlung von Arm und Reich, adlig und nichtadlig gemäß dem 2. Kapitel der Benediktregel. Doch drangen sie mit ihren Forderungen nur schwer gegen das klösterliche Adelsprivileg durch. Immerhin gab es auch Veränderungen. In Alpirsbach z.B. führte die Reform von 1470 dazu, dass die alten Mönche das Kloster verließen, neue Mönche aus Wiblingen kamen und Söhne von reichen Bürgern im Kloster Einlass fanden. Doch war solchen Neuerungen insofern nur wenig Zukunft beschieden, als eine Vielzahl von Klöstern bei Einführung der Reformation im 16. Jahrhundert aufgehoben wurden.

Den Benediktinern der hochmittelalterlichen Klosterreform eigentümlich war das Institut der Konversen oder Laienbrüder. Diese unterschieden sich als Laien ohne klerikale Weihen von den Priestermönchen als den Voll- oder Chormönchen des Klosters. Notwendige körperliche Arbeiten, landwirtschaftliche Arbeiten, Arbeiten in Werkstätten und Verwaltungsaufgaben wurden von den Konversen geleistet. Ein einfaches Versprechen genügte dabei dem Konversen, um in das Kloster aufgenommen zu werden. Im späten Mittelalter sollte die Zahl der Konversen in den Klöstern deutlich sinken.

Buhlmann, Mönchtum; LexMA