Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1225 [vor November 7]:

Zuweisung eines Grundstücks in Kreuzberg an den Diener Konrad

Dekan Leo und das Kaiserswerther Kanonikerstift wiesen dem Diener Konrad des Kanonikers Dietrich von Opladen zur Nutzung ein Grundstück bei Kreuzberg (gegenüber Kaiserswerth) zu. Dies geschah noch zu Lebzeiten des Kölner Erzbischofs Engelbert I. von Berg (1216-1225), der am 7. November 1225 beim Versuch des Grafen Friedrich von Isenberg (†1226), ihn gefangen zu nehmen, bei Gevelsberg getötet wurde.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Dekan Leo und der gesamte Konvent der (Kaisers-) Werther Kirche allen auf ewig. Es scheint förderlich zu sein, dass das, was als gültig und unzertrennlich erhalten bleiben muss, dem Zeugnis der Buchstaben anvertraut wird, damit es nicht beim Vorwärtsschreiten der Zeiten aus dem Gedächtnis an die guten Dinge verschwindet oder durch Einrede der schlechten Dinge herabgesetzt wird. Wir veranlassen daher, dass allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt sei, dass wir die Frömmigkeit und den Dienst Konrads, des Dieners unseres Mitbruders D[ietrich] von Opladen, vor Augen haben, wobei derselbe Konrad uns allen und jedem einzelnen gegenüber diensteifrig war, und wir mit Zustimmung des gemeinsamen Kapitels diesem K[onrad] zugestanden haben ein gewisses Grundstück nahe Kreuzberg, in dem sich nun ein Garten befin-det; dasselbe Grundstück oder der Garten möge erhalten bleiben oder einem anderen Nutzen zugeführt werden, es wird von diesem K[onrad] nach Erbrecht besessen und kann seinen Nachkommen mit demselben Recht übereignet werden. Ein Pfennig Kölner Münze aber wird er als Zins für dieses Grundstück am Tag der Enthauptung des seligen Johannes des Täufers [29.8.] unserem Meier geben, wer auch immer unser Meier sein wird; und kein anderer Dienst muss irgendeinem Menschen von dem oft genannten Grundstück geleistet werden. Und wir wollen die Gnade dieser unserer Schenkung insgesamt auf die Nachkommen des besagten K[onrad] ausdehnen. Damit daher nicht dieser unser Beschluss von irgendeinem unserer Nachfolger später gebrochen werden kann, haben wir die vorliegende aufgeschriebene Urkunde über diesen Beschluss durch Anhängen unseres Siegels bekräftigt, wobei unsere Mitbrüder als Zeugen nachstehend vermerkt werden. Die Zeugen sind also: Scholaster Eberhard, Erzpriester Stefan, Dietrich von Opladen, Bertold, Hermann von Herne, Heinrich von Enninchoven, Rudolf, Mener, Heinrich von (Rhein-) Brohl, Alexander, Albero, Jordan, Gottfried, Heinrich, Wilhelm.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1225 zur Zeit des ehrwürdigen Erzbischofs Engelbert von Köln. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, anhängend das Siegel der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft. - UB Kw 36.