Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1233] März 5, Boppard:

Diplom König Heinrichs (VII.)

In Wiederholung des Diploms seines Vaters Friedrich II. bestätigte König Heinrich (VII.) auf einem Hoftag in Boppard dem Kloster Heisterbach Zollfreiheit in Kaiserswerth, soweit es Waren für den Bedarf der Mönche betraf.

Heinrich, durch Gottes Gnade römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, unseren getreuen Burgleuten, die zurzeit in (Kaisers-) Werth eingesetzt sind, und allen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Wir zeigen euch an, dass wir unseren geliebten Brüdern, dem Abt und dem Konvent von Heisterbach, für unser Heil und unser Seelenheil die Erlaubnis gegeben und gewährt haben, einhundert Fässer mit ihrem Wein in ihrem Schiff an (Kaisers-) Werth herabzuführen, derart dass von so vielen Fässern bei der Talfahrt den Fluss entlang von unserer Seite und von keiner anderen Person in keiner Weise auf ewig Zoll erhoben wird, sondern dass sie von jeglicher Besteuerung und Belastung frei und befreit sind. Ähnlich führen sie bei der Bergfahrt frei und ohne irgendeine Beschwernis vorbei Salz, Getreide und Butter und Notwendiges nach dem Willen der Brüder. Daher weisen wir an unter Androhung unserer strengen Gnade und befehlen, dass es überhaupt keinem Menschen zukommt, deren Schiff festzuhalten oder an unserer besagten Burg durch die Besteuerung mit irgendeinem Zoll oder auch irgendeinen Dienst gegen unseren Erlass zu beschweren. Wer dies macht, zweifle nicht daran, dass er sich schwer den Zorn und die Ungnade der königlichen Hoheit zuzieht. Gegeben in Boppard im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1232 [1233] an den 3. Nonen des März [5.3.], Indiktion zwei. [Buhlmann]

Lateinische Urkunde, abschriftlich aus dem 15. Jahrhundert überliefert. Auf Grund des Annuntiationsstils ergibt sich das Jahr 1233 als Jahr der Urkundenausstellung; die Angabe der Indiktion in der Urkunde ist falsch. - UB Heisterbach 72.